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Sektorenverordnung

Die Sektorenverordnung regelt die Vergabe von Sektorentätigkeiten.

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Die Sektorenverordnung regelt den Ablauf bei Vergaben von Aufträgen im Bereich der Sektorentätigkeiten liegen. Angelehnt ist sie an die VgV.

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Zu den Bereichen der Sektorentätigkeit gehören Verkehr, Trinkwasserversorgung, Energieversorgung und der Stromversorgung. Die Sektorenverordnung, auch SektVO abgekürzt, muss von Sektorenauftraggeber beachtet werden. Die SektVO wird oberhalb des Schwellenwertes angewandt, deshalb muss vor der Auftragsbekanntmachung der Vergabe der Gesamtwert des Auftrags geschätzt werden. § Abs. 2 6 SektVO zeigt auf, wie die Schätzung des Gesamtwertes abläuft.

Mit der Vergaberechtsreform 2016 trat eine Neufassung der Sektorenverordnung am 16. April 2016 in Kraft.

Kommunen, die als Auftraggeber eine Sektorentätigkeit ausführen, müssen sich auch an die Sektorenverordnung halten.

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