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DWA fordert wasserbewusste Stadtentwicklung

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) positioniert sich im Bundestagswahljahr und fordert einen konsequenten Wandel im Umgang mit Wasser in der Stadtentwicklung. "Wasser und Stadtgrün", so der DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel, "sind zentrale Bausteine der Klimaanpassung, für eine gesunde und lebenswerte Stadtlandschaft sowie für den Erhalt der Biodiversität." Notwendig ist ein intelligentes Wassermanagement mit einer blau-grünen Infrastruktur.

Wasserwirtschaft und Klimawandel: DWA fordert wasserbewusste Stadtentwicklung
Zu den von der DWA geforderten Klimaanpassungsmaßnahmen in der Stadt gehören auch renaturierte Stadtgewässser wie in diesem Wohngebiet in Hannover. | Foto: Mathias Uhl
Die Städte der Zukunft wasserbewusst zu gestalten, bedeutet laut DWA eine gesicherte Versorgung mit Wasser hoher Qualität und ausreichender Menge, eine intensivierte Begrünung als Hitze- und Klimavorsorge und eine am natürlichen Wasserhaushalt orientierte Bewirtschaftung des Niederschlagswassers mit blau-grüner Infrastruktur und multifunktionaler Flächennutzung. So vereine die wasserbewusste Zukunftsstadt funktional und gestalterisch geschickt die Belange der Wasserwirtschaft, des Städtebaus, der Straßen- und Freiraumplanung und der Klimavorsorge. „Entsprechende Maßnahmen zum Stadtumbau sind technisch machbar, ökonomisch und ökologisch vorteilhaft und rechtlich möglich", so Prof. Mathias Uhl, Vorsitzender der DWA-Koordinierungsgruppe „Wasserbewusste Zukunftsstadt“. Dies sei bundesweit in zahlreichen Pilotprojekten unter Beweis gestellt worden. Die Realisierung in der Fläche scheitere aber häufig an einer mangelnden Zusammenarbeit zwischen den möglichen Projektpartnern, an rechtlichen Unsicherheiten und unscharfen Definitionen der finanziellen Zuständigkeiten.
Es gibt Systemlösungen zum Erhalt der natürlichen Wasserbilanz in Städten gemäß neuem Regelwerk DWA-A 102. | Foto: Optigrün international
Es gibt Systemlösungen zum Erhalt der natürlichen Wasserbilanz in Städten gemäß neuem Regelwerk DWA-A 102. | Foto: Optigrün international

Natürlichen Wasserhaushalt herstellen

Wie aus dem Positionspapier hervorgeht, müssen Grundwasserneubildung und Verdunstung gestärkt, der Abfluss aus der Stadt auf das landschaftstypische Maß begrenzt, flächensparende Erschließungsformen, wasserdurchlässige Flächenbeläge, Versickerungsanlagen, Straßen- und Gebäudegrün, Zisternen sowie Rückhaltegräben und -becken als bewährte Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung verstärkt berücksichtigt werden. Auch erfordern Starkregen und Hochwasserereignisse klar erkennbare Notabflusswege im Gelände. Grünflächen, Plätze und Sportanlagen sollten künftig multifunktional, auch zum kurzzeitigen Rückhalt von Niederschlagsabfluss, nutzbar sein. Kleinteilige und nutzbare öffentliche Wasserflächen in Parks und in Straßen oder auch kleine fließende Gewässer, Feuchtgebiete bringen gleichzeitig Aufenthaltsqualität, Kühle und Biodiversität in die Städte. Regenwasser und auch nutzungsspezifisch aufbereitetes, hygienisch unbedenkliches Abwasser ließen sich zur Bewässerung verwenden. Dach- oder Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen oder die Speicherung von Wasser in offenen Retentionsräumen könnten Feinstaub reduzieren und die Kühlung durch Verdunstung erhöhen. Alternative Wasserressourcen seien zur Bewässerung einer gesunden und verdunstungsstarken
Vegetation nutzbar.
Dachgärten lassen sich intensiv oder extensiv begrünen. | Foto: BuGG
Dachgärten lassen sich intensiv oder extensiv begrünen. | Foto: BuGG

Rechtliche Möglichkeiten erweitern

Zwar würden das Abwasserrecht des Wasserhaushaltsgesetzes und die Landeswassergesetze der dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung Priorität zuerkennen und auch das Baugesetzbuch eröffne Möglichkeiten, städtische Grünzüge zu Zwecken der wasserbewussten Stadtentwicklung zu planen und in Bezug auf neue Bebauung die nötigen Grünflächen und Bepflanzungen verbindlich festzusetzen. Dennoch müsse das bestehende Recht noch weiter im Sinne einer wasserbewussten Zukunftsstadt optimiert werden, fordert die DWA. Unter anderem sollte im Wasserhaushaltsgesetz ein klarer gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung der dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung normiert werden. Ergänzend sollten wasserrechtlich Möglichkeiten der Entgelt-beziehungsweise Gebühren(mit)finanzierung des Starkregenrisikomanagements von den Bundesländern geschaffen werden. Diese Möglichkeit sehen die Landeswassergesetze noch nicht ausreichend vor. Zudem müssten sowohl für Planung und Bau der entsprechenden blau-grünen Infrastruktur als auch für deren langfristigen Betrieb ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

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