Neue Hinzuverdienstgrenzen ab 2023
Diese Regelung gilt auch für den Garten- und Landschaftsbau: Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten, bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.
Bezieherinnen und Bezieher von vorzeitigen Altersrenten dürfen demnach ab 1. Januar 2023 unbegrenzt dazu verdienen. Für Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung könne ab 2023 bis zu 1.447,60 Euro monatlich dazu verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt werde, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mitteilt. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung solle die Hinzuverdienstgrenze zukünftig auf monatlich 2.895,20 Euro angehoben werden.
Digitalisierung von Meldeverfahren
Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betrifft die Digitalisierung von Meldeverfahren. So soll zum Beispiel die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich sein, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Sozialversicherungsträger sowie der Wirtschaft von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand.
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel gestalten
„Wir schaffen die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ab. Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze deutlich höher als zuvor. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden. „Das ist ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen“, so Heil.
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