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Wachstumschancengesetz: Wohnungsbau-Branche sieht Luft nach oben
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke bezeichnet das Wachstumschancengesetz als ein "wichtiges, wenn auch längst überfälliges Signal". | Foto: B_I/Beate König

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"Die vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 % für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt", so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift. Damit ist die 'Attentismusphase' gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verkürzt worden. Leider hilft die Regelung nicht, laufende Projekte im Abverkauf zu stützen."

Auch ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke bezeichnet das Wachstumschancengesetz als ein "wichtiges, wenn auch längst überfälliges Signal". Er sagt weiter: "Das vorliegende Gesetz greift Forderungen des Handwerks auf und weist in die richtige Richtung, indem die Spielräume für Investitionen der Betriebe erweitert werden." So werde die im Koalitionsvertrag als Super-AfA umschriebene und lange angekündigte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz eingeführt, die Grenzen für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern werden erhöht und die Sonderabschreibung im Rahmen des § 7g EstG werde angehoben: Das alles, so Schwannecke, seien wichtige Impulse für mehr Investitionen. "Mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Verbesserungen bei der Verlustverrechnung folgt der Gesetzentwurf weiteren Forderungen des Handwerks. Die Übergangsfrist für die verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 zu erweitern, ist eine sinnvolle Entzerrung des knappen zeitlichen Rahmens und macht es praxistauglicher." Erfreulich sei auch die Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude mit dem Wachstumschancengesetz.

Wachstumschancengesetz erst der Beginn einer Lösung

Die Anforderungen von kleinen und mittleren Betrieben bleiben laut Schwannecke jedoch weiterhin unberücksichtigt. Die Bedingung, dass Betriebe erst dann von der Investitionsprämie für Klimaschutzmaßnahmen profitieren können, wenn sie zuvor einen qualifizierten Energieberater hinzugezogen haben, sei aufgrund von Kosten, Bürokratie und einem Personalengpass bei Energieberatern praxisfern. "Auf rund 1 Million Handwerksbetriebe kommen nur etwa 5.000 entsprechend qualifizierte Energieberater, die den Beratungsbedarf innerhalb des begrenzten Förderzeitraums nicht erfüllen können."

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Die beschlossene degressive Abschreibung könne nur ein erster Schritt sein, sagt Schwannecke. Auch Felix Pakleppa betont, dass weitere Maßnahmen nötig sind. "Deswegen blicken wir mit Spannung auf das angekündigte Baupaket und den Wohnungsbaugipfel am 25. September", so Pakleppa. "In der aktuellen Wohnungsbaukrise, die sich mehr und mehr auf den gesamten Bau auszubreiten droht und enorm auf die Beschäftigung drückt, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz: Dazu gehören auch Investitionsanreize für den selbstgenutzten Wohnungsbau."

Pakleppa fordert weitere Maßnahmen

Bei der Wohneigentumsförderung für Familien solle, so Pakleppa, wie bei der neuen Afa im Mietwohnungsbau die Kopplung an den EH-40-Standard entfallen. Weiterhin fordert er: "Zuschüsse und Zinsstützung sollten gewährt werden und das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Bei der Förderung für den Klimafreundlichen Neubau, die an den EH-40-Standard gekoppelt ist, müssen die Darlehenssätze und die Zinsstützung deutlich aufgestockt werden. Außerdem müssen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer schnellstmöglich kommen. Für den sozialen Wohnungsbau müssen die Mittel von Bund und Ländern so aufgestockt werden, dass der Bau von 100.000 Wohnungen pro Jahr auch umgesetzt werden kann.".


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