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Baugewerbe warnt vor zusätzlichen Kosten für Auftraggeber

Die Baubranche blickt mit Skepsis auf den Start der Ersatzbaustoffverordnung zum 1. August. Vor allem für den Straßen- und Tiefbau befürchtet das Baugewerbe negative Auswirkungen der Gesetzesnovelle. Auf die neuen Regelungen seien viele öffentliche Auftraggeber noch nicht eingestellt, mahnt die Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz.

Ersatzbaustoffverordnung: Baugewerbe warnt vor höheren Kosten für Auftraggeber
Nach den starken Auftragseinbrüchen im Wohnungsbau blickt die mit Sorge auf den Start der neuen Ersatzbaustoffverordnung. Sie könnte zu höheren Preisen im Straßen- und Tiefbau führen. | Foto: AdobeStock/keBu.Medien

Mit der Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 auch die novellierte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft, die die Verwendung von Ersatzbaustoffen und Böden gesetzlich regelt. Ziel ist, den Einsatz von RC-Baustoffen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Dieses Ziel und die Vorteile für die stationäre Industrie sind in der Baubranche eigentlich unbestritten. Problematisch könnte es aber für die Baupraxis werden. Denn auf die Baubranche kommen vor allem durch neue Untersuchungen und neue Grenzwerte für den Umgang mit Böden große Veränderungen zu, warnt der Branchenverband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz.

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Zusätzlicher Aufwand durch Ersatzbaustoffverordnung

Viele Verträge und öffentliche Ausschreibungen seien noch nicht auf die neuen Regelungen abgestimmt, kritisiert deren Hauptgeschäftsführer Thomas Weiler. Bei der Vergabe und Abwicklung von Bauarbeiten könnte es Verzögerungen geben, da die Novelle der EBV zusätzliche Untersuchungen nötig macht und es Kapazitätsengpässe bei den einzuschaltenden Gutachtern geben könnte. Zudem fehlen Zwischenlagerplätze für Bodenaushub: Statt Aushubmaterial wie bisher direkt auf der Baustelle aufzuarbeiten, müsste solcher Bodenaushub nun auf Zwischenlager gefahren und dort untersucht werden, bevor das Material wieder eingebaut werden dürfe. Das sei aber nur möglich, wenn solche Zwischenlager überhaupt zur Verfügung stünden. „Das ist aber die Ausnahme,“ so Weiler. „Praxisnahe Vollzugshilfen wären in der aktuellen Phase hilfreich, aber die gibt es leider nicht.“

„Nach dem Abschwung im Wohnungsbau müssen negative Auswirkungen auf den Bereich der Straßen- und Infrastruktur um jeden Preis vermieden werden. Eine weitere Konjunkturbremse und Kostensteigerungen können wir nicht brauchen.“ Thomas Weiler, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz | Foto: BW RLP
„Nach dem Abschwung im Wohnungsbau müssen negative Auswirkungen auf den Bereich der Straßen- und Infrastruktur um jeden Preis vermieden werden. Eine weitere Konjunkturbremse und Kostensteigerungen können wir nicht brauchen.“ Thomas Weiler, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz | Foto: BW RLP

Erhöhte Preise durch Ersatzbaustoffverordnung

Den zusätzlichen Aufwand müssten die Bauunternehmen an ihre Kunden weitergeben. Das können sich viele Auftraggeber derzeit eigentlich nicht leisten, gibt Weiler zu bedenken: „Insbesondere alle öffentlichen Auftraggeber müssen erkennen, dass sie ohne Untersuchungen nach den neuen Standards die Baumaßnahmen nicht abwickeln können. Das kann vor allem für kommunale Auftraggeber ein böses Erwachen nach sich ziehen.“ Außerdem rechnet Weiler mit deutlich steigenden Preisen für die Entsorgung und Transporte. Das führe zu weiteren Preissteigerungen beim Bauen, so der Verbands-Chef – mit den entsprechend negativen Folgen für die Investitionsbereitschaft.

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