Baugewerbe warnt vor zusätzlichen Kosten für Auftraggeber
Die Baubranche blickt mit Skepsis auf den Start der Ersatzbaustoffverordnung zum 1. August. Vor allem für den Straßen- und Tiefbau befürchtet das Baugewerbe negative Auswirkungen der Gesetzesnovelle. Auf die neuen Regelungen seien viele öffentliche Auftraggeber noch nicht eingestellt, mahnt die Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz.
Mit der Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 auch die novellierte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft, die die Verwendung von Ersatzbaustoffen und Böden gesetzlich regelt. Ziel ist, den Einsatz von RC-Baustoffen auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Dieses Ziel und die Vorteile für die stationäre Industrie sind in der Baubranche eigentlich unbestritten. Problematisch könnte es aber für die Baupraxis werden. Denn auf die Baubranche kommen vor allem durch neue Untersuchungen und neue Grenzwerte für den Umgang mit Böden große Veränderungen zu, warnt der Branchenverband Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz.
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Zusätzlicher Aufwand durch Ersatzbaustoffverordnung
Viele Verträge und öffentliche Ausschreibungen seien noch nicht auf die neuen Regelungen abgestimmt, kritisiert deren Hauptgeschäftsführer Thomas Weiler. Bei der Vergabe und Abwicklung von Bauarbeiten könnte es Verzögerungen geben, da die Novelle der EBV zusätzliche Untersuchungen nötig macht und es Kapazitätsengpässe bei den einzuschaltenden Gutachtern geben könnte. Zudem fehlen Zwischenlagerplätze für Bodenaushub: Statt Aushubmaterial wie bisher direkt auf der Baustelle aufzuarbeiten, müsste solcher Bodenaushub nun auf Zwischenlager gefahren und dort untersucht werden, bevor das Material wieder eingebaut werden dürfe. Das sei aber nur möglich, wenn solche Zwischenlager überhaupt zur Verfügung stünden. „Das ist aber die Ausnahme,“ so Weiler. „Praxisnahe Vollzugshilfen wären in der aktuellen Phase hilfreich, aber die gibt es leider nicht.“
Erhöhte Preise durch Ersatzbaustoffverordnung
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