Diät für den Normenwust mit der Gebäudeklasse E
Wenn die Baupreise davonziehen, sollte über Maßnahmen zum Gegensteuern nachgedacht werden. Beispielsweise darüber, ob bestimmte Richtlinien und Normen beim Bauen noch angemessen sind. Aus Bayern kommt nun der Vorschlag, eine neue Kategorie für Planungsaufgaben einzuführen: die Gebäudeklasse E.
Gebäudetyp E: Bau-Normen auf Sinnhaftigkeit prüfen
Zu einer Expertenrunde zur neuen Gebäudeklasse hatte die Kieler Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen eingeladen. Florian Dilg, Architekt und Initiator der Initiative, wies darauf hin, dass viele Verschärfungen von Normen interessengeleitet seien, um der interessierten Industrie einen exklusiven Marktzugang zu ermöglichen. Raum für Innovation sei so kaum gegeben. Dass heute ein Großteil der Mieter immer noch zufrieden in Gebäuden aus den Jahren 1880 bis 1980 wohnen zeige, dass die Grundbedürfnisse der Menschen unverändert geblieben seien. Gleichzeitig machte Dilg deutlich, dass Gebäude nach der Klasse E nach anerkannten Regeln der Technik gebaut werden müssten und ein mängelfreies Gebäude anzuliefern sei.
Um aber überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei es notwendig, Normen zu reduzieren. Beispielsweise seien Decken- und Wandstärken in Deutschland vielfach überdimensioniert, im europäischen Ausland komme man mit deutlich geringeren Bemessungen aus. Ungewöhnlich sei das nicht, wie die Entwicklung des Schallschutzes zeige. Weil die EU den Gesundheitsschutz neu definiert hatte, konnte in Deutschland der Schallschutz abgesenkt werden. Dilg empfahl den Planern und Bauunternehmen dennoch, von Anfang an mit dem Bauherrn und gegebenenfalls auch mit Versicherern zu klären, welche Normen eventuell wegfallen könnten. Spätere juristische Auseinandersetzungen könnten so vermieden werden. Um allerdings Mängelfreiheit zu erzielen, müsse das BGB eine Öffnungsklausel erhalten, wie Mängel definiert werden.
Ziel: Gebäudeklasse E in die Landesbauordnung
Dass sich die Praxis indes mitunter vorauseilender als die normierenden Rahmenbedingungen darstellt, machte das Kieler Bauunternehmen Heinrich Karstens deutlich. Weil die Rechtsprechung in Deutschland die Standards regelmäßig anhebe, setze man in Deutschland zu sehr auf Sicherheit. Also sollten Normen immer auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Bestimmungen sollten vor allem auf ihre Sicherheitsrelevanz überprüft und gegebenenfalls reduziert werden. Statt an der HOAI zu kleben, sollten Einsparungen, die durch gute Planung von Statikern und Architekten zustande kämen, honoriert werden. Wirtschaftlichkeit heiße allerdings nicht, Honorar zu kürzen. Entscheidend sei, das Vertrauen zwischen Bauherr, Planer und Bauunternehmer herzustellen und ein Bauteam zu bilden.
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Im Übrigen solle man wegkommen von der Vorstellung vom Haus als Unikat. „Warum werden nicht mehr Typenhäuser gebaut, das geht schneller und ist kostengünstiger“, sagte Geschäftsführer Christoph Karsten. Vorgefertigte Badzellen und Balkonsysteme seien in seinem Haus schon längst geübte Praxis. Einsparen ließen sich mit den genannten Maßnahmen bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Die vor zwei Jahren gegründete Initiative hofft, den „Gebäudetyp E“ möglichst bald in der Bayerischen Landesbauordnung verankern zu können, Hamburg soll ebenfalls Interesse bekundet haben. Eine entsprechende Ausschreibung wird in Bayern erwogen, um den Gebäudetyp E auszuloten.
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