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Baugewerbe: Schultererkrankung als Berufskrankheit anerkannt
Sie betrifft Maler, Maurer oder Dachdecker. Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter ist jetzt als Berufskrankheit im Baugewerbe anerkannt. | Foto: pixabay

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GEDA macht auf der bauma 2025 das Motto zum Programm

GEDA macht auf der bauma 2025 das Motto zum Programm

Bau- und Industrieaufzughersteller GEDA stellt auf der Weltleitmesse der Branche neueste Innovationen ganz nach dem Motto „UNLIMITED SOLUTIONS“ vor.


Besonders betroffen von der Schultererkrankung sind Beschäftigte im Baugewerbe, etwa im Maurer-, Maler-, Dachdecker- oder Trockenbauhandwerk. Wiederholte Überkopfarbeiten, das Heben schwerer Lasten und monotone Bewegungsabläufe belasten die Schultermuskulatur und können strukturelle Schäden verursachen. Typische Beschwerden sind Schmerzen, Kraftverlust und eine eingeschränkte Beweglichkeit des Arms.

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Kostenloses Schulter-Kolleg der BG BAU

Zur Prävention bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit dem Schulterkolleg ein spezielles Therapieprogramm an. In Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren werden medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen kombiniert. Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren und die körperliche Fitness zu verbessern. Das Programm ist für Teilnehmende kostenfrei. Die BG BAU übernimmt zudem Fahrt- und Unterbringungskosten sowie das Arbeitsentgelt. Weitere Informationen gibt es unter www.bgbau.de/schulterkolleg.


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