"Schulter" als Berufskrankheit anerkannt
Ab dem 1. April 2025 gilt die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter infolge langjähriger und intensiver Belastung offiziell als Berufskrankheit. Das sieht die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vor.


GEDA macht auf der bauma 2025 das Motto zum Programm
Bau- und Industrieaufzughersteller GEDA stellt auf der Weltleitmesse der Branche neueste Innovationen ganz nach dem Motto „UNLIMITED SOLUTIONS“ vor.
Besonders betroffen von der Schultererkrankung sind Beschäftigte im Baugewerbe, etwa im Maurer-, Maler-, Dachdecker- oder Trockenbauhandwerk. Wiederholte Überkopfarbeiten, das Heben schwerer Lasten und monotone Bewegungsabläufe belasten die Schultermuskulatur und können strukturelle Schäden verursachen. Typische Beschwerden sind Schmerzen, Kraftverlust und eine eingeschränkte Beweglichkeit des Arms.
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Kostenloses Schulter-Kolleg der BG BAU
Zur Prävention bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit dem Schulterkolleg ein spezielles Therapieprogramm an. In Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren werden medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen kombiniert. Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren und die körperliche Fitness zu verbessern. Das Programm ist für Teilnehmende kostenfrei. Die BG BAU übernimmt zudem Fahrt- und Unterbringungskosten sowie das Arbeitsentgelt. Weitere Informationen gibt es unter www.bgbau.de/schulterkolleg.
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