BGL fordert Mautbefreiung
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) ist verärgert und enttäuscht über die Entscheidung des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Obwohl der BGL wiederholt darauf hingewiesen hat, wurde der GaLaBau nicht von der erweiterten Maut befreit.
Hintergrund: Maut ab Juli 2024/Öffnungsklausel
Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz enthält in § 1 Abs. 2 Nr. 10 eine Öffnungsklausel. Diese nimmt die Werkverkehre des Handwerks, die Landwirtschaft und solche Gewerbe, die mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten ausüben, von der Maut aus. Der BGL setzt sich gegenüber dem BMDV auch weiterhin mit Nachdruck für eine Klarstellung im Rahmen der Liste des BALM ein.
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