So lassen sich Unfälle vermeiden

Im Garten- und Landschaftsbau kommen Arbeitsbühnen gerade bei Baumarbeiten zum Einsatz. Wer die Regeln einhält, muss keine Gefahr fürchten. Doch in der Praxis geschehen immer wieder Unfälle. Im Interview mit Jörg Schwarz von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfuhr B_I galabau-Redakteur Jan Torben Budde, was im Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu beachten ist.

Unfall mit Arbeitsbühne im GaLaBau: So lässt sich das vermeiden
In der grünen Branche sind Hubarbeitsbühnen besonders gefragt, wenn Baumarbeiten anstehen. | Foto: AdobeStock

Warum brauchen GaLaBau-Betriebe überhaupt Hinweise zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen – ist die Arbeit so gefährlich?

Jörg Schwarz: Ein Einsatz, wie ihn Hersteller von Hubarbeitsbühnen in der Bedienungsanleitung definieren und gegebenenfalls auch einschränken, ist keinesfalls besonders gefährlich. Wenn also das Bedienpersonal die Hinweise in der Bedienungsanleitung kennt und berücksichtigt, das Sicherheitsprozedere einhält und die technischen Leistungsgrenzen als gesetzt betrachtet, dann sind mit dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen keine besonderen Gefahren verbunden.

Unfälle passieren vermutlich trotzdem, oder?

Schwarz: In den Jahren von 2018 bis 2022 ereigneten sich insgesamt 387 Unfälle mit Hubarbeitsbühnen, von denen zwei tödlich ausgingen und bei denen 20 Versicherte wegen der schweren Verletzungen eine Unfallrente beziehen.

Wo kommen Arbeitsbühnen zum Einsatz?

Schwarz: Am häufigsten werden Hubarbeitsbühnen in unserer Branche zu Baumarbeiten eingesetzt. Abgesehen davon, dass Motorsägearbeiten von einer Leiter aus wegen der damit verbundenen gravierenden Unfallgefahr verboten sind, ist die Hubarbeitsbühne das Mittel der Wahl, wenn Baumarbeiten durchgeführt werden müssen. Natürlich hat auch das seilunterstützte Arbeitsverfahren in der Baumkrone seine Berechtigung – insbesondere dort, wo sich Hubarbeitsbühnen nicht sinnvoll einsetzen lassen. Zum Beispiel wenn keine geeigneten Zufahrten vorhanden sind, der Untergrund nicht tragfähig oder ausreichend belastbar ist oder bei Hanglagen.

Jörg Schwarz ist Präventionsfachmann und Gartenbau-Branchenreferent bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). | Foto: SVLFG
Jörg Schwarz ist Präventionsfachmann und Gartenbau-Branchenreferent bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). | Foto: SVLFG

Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen, gibt es hier spezielle Anforderungen?

Schwarz: Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen nur beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne anhand der Bedienungsanleitung beziehungsweise der Betriebsanweisung unterwiesen worden sind und die ihre Befähigung für den sicheren Betrieb des Gerätes gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Die Beauftragung muss im Übrigen schriftlich erfolgen. Im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften gilt der DGUV-Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Wir empfehlen selbstverständlich eine professionelle Ausbildung nach diesem „BGlichen“ Grundsatz. Viele Mietmaschinenfirmen machen eine Ausbildung nach diesem Grundsatz zur Vertragsbedingung. Da, wie bereits bemerkt, in unserem Bereich die Hubarbeitsbühne gerade bei Baumarbeiten zum Einsatz kommt und dabei spezielle Schnitttechniken beherrscht werden müssen, ist in diesem Fall aus unserer Sicht ausschließlich die Absolvierung eines Lehrgangs „Arbeitssicherheit Baum II“ (AS-Baum II) zielführend.

Was sollte vor dem Einsatz alles geprüft werden?

Schwarz: Jede Hubarbeitsbühne hat ihre konstruktiven und technischen Besonderheiten. Daher muss der Hersteller alle wichtigen Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung vermerken. Ein sicherer Betrieb eines Hubsteigern ohne Kenntnis der Bedienungsanleitung ist nicht möglich. Daher müssen die Sicherheitshinweise aus der Bedienungsanleitung auch bei der Unterweisung berücksichtigt werden. Der Unternehmer hat auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse sowie der Aufträge eine schriftliche betriebliche Betriebsanweisung zu erstellen, die Grundlage für die Unterweisung sein soll. Die SVLFG stellt auf ihrer Internetseite entsprechende Muster zur Verfügung. Natürlich gibt es allgemeine Hinweise, die bei jeder Hubarbeitsbühne zu beachten sind.

Welche Fragen sollten sich Bediener vor dem Einsatz konkret stellen?

Schwarz: Ist die Hubarbeitsbühne geprüft und gemäß des Wartungsplanes des Herstellers gewartet? Funktionieren die Sicherheitseinrichtungen? Da lohnt ein kurzer Check vor Arbeitsbeginn. Kann die Hubarbeitsbühne am Arbeitsort standsicher aufgestellt werden, also ist zum Beispiel der Untergrund tragfähig genug, können die Abstützungen ausreichend unterfüttert werden? Gibt es Gefährdungen durch Straßen- oder Schienenverkehr? Ist die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung und die Einrichtung einer Verkehrs- beziehungsweise Baustellensicherung erforderlich? Sind im vorgesehenen Arbeitsbereich Freileitungen, bei denen die notwendigen Schutzabstände nicht mit Sicherheit eingehalten werden können, sodass weitergehende Sicherungsmaßnahmen in Absprache mit dem Betreiber erforderlich sind? Kann Alleinarbeit vermieden werden? Ist mindestens eine zweite unterwiesene Person vor Ort, die im Notfall in der Lage ist, den Arbeitskorb per Notsteuerung/Notablass sicher zu Boden zu bringen und Erste Hilfe leisten kann? Erlaubt das Wetter, beispielsweise starker Wind, einen Einsatz der Hubarbeitsbühne?

Verhalten, das immer wieder zu Unfällen führt, ist insbesondere das „einhändige Arbeiten“ mit der Top-Handle-Säge, ein „Über-Kopf-Arbeiten“ mit der Motorsäge und die Arbeit von zwei Personen im Arbeitskorb des Hubsteigers ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. | Foto: AdobeStock
Verhalten, das immer wieder zu Unfällen führt, ist insbesondere das „einhändige Arbeiten“ mit der Top-Handle-Säge, ein „Über-Kopf-Arbeiten“ mit der Motorsäge und die Arbeit von zwei Personen im Arbeitskorb des Hubsteigers ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. | Foto: AdobeStock

Welche Unfallgefahren lauern beim Aufstellen der Hubarbeitsbühne?

Schwarz: Wenn diese Fragen nicht verantwortungsbewusst gestellt und beantwortet werden, dann sind in der Vergangenheit auch Unfälle durch Umsturz der Hubarbeitsbühne, durch Spannungsübertritt auf das Arbeitsmittel oder durch Anfahren der Hubarbeitsbühne eingetreten.

Worauf sollten Landschaftsgärtner oder kommunale Mitarbeiter während des Einsatzes besonders achten, damit kein Unfall geschieht?

Schwarz: Meist werden vom Arbeitskorb des Hubsteigers aus Baumarbeiten mit der Motorsäge, der Top-Handle-Motorsäge, der Stangensäge oder der Handsäge ausgeführt. Von 2018 bis 2022 ereigneten sich durchschnittlich 53,75 Prozent der Unfälle mit Hubarbeitsbühnen bei diesen Baumpflege- oder Baumfällarbeiten. Was also den „Arbeitsort Hubsteiger“ betrifft, da geht es auch um den sicheren Einsatz dieser Arbeitsmittel. Verhalten, das immer wieder zu Unfällen führt, ist insbesondere das „einhändige Arbeiten“ mit der Top-Handle-Säge, ein „Über-Kopf-Arbeiten“ mit der Motorsäge und die Arbeit von zwei Personen im Arbeitskorb des Hubsteigers ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie sie zum Beispiel im Fortbildungs-Lehrgang „Arbeitssicherheit Baumarbeiten II“ vermittelt werden.

Verhalten bei Unfällen mit der Arbeitsbühne

Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und die eigene Sicherheit beachten: Dazu rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei einem Unfall. Was ist noch zu tun? Die Notrufnummer 112 wählen. Maschine abschalten und den Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten. Erste Hilfe leisten. Die Vitalfunktionen prüfen und lebensrettende Maßnahmen einleiten (u.a. Seitenlage, Wiederbelebung). Bei bedrohlichen Blutungen das verletzte Körperteil, wenn möglich, hochhalten und die Blutung stillen – ein Tuch auf die Wundstelle drücken und gegebenenfalls einen Druckverband anlegen. Entstehungsbrände mit geeignetem Löschmittel bekämpfen.

Woran ist nach dem Einsatz zu denken?

Schwarz: Auch nach dem Einsatz sind die Hinweise aus der Bedienungsanleitung zu berücksichtigen und zum Beispiel die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen.

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Und wie häufig müssen Hubarbeitsbühnen gewartet werden?

Schwarz: Das hängt eindeutig von den Angaben des jeweiligen Herstellers ab. Das trifft auch auf die einzelnen Prüfungen zu – zum Beispiel vor jedem Einsatzbeginn und nach gewissen zeitlichen Abständen. So stellt die Betriebssicherheitsverordnung klar, dass der Unternehmer beziehungsweise Betreiber unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse und der Einsatzbedingungen sowie nach Vorkommnissen und Schadensfällen die notwendigen Prüfungen zu veranlassen hat. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift müssen Hubarbeitsbühnen mindestens einmal im Jahr von einer dafür befähigten Person auf ihre technische Sicherheit hin geprüft werden.

Herr Schwarz, vielen Dank für das Gespräch.

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