Sanierungspflicht im Baugewerbe umstritten
Das Europäische Parlament will die energetische Sanierung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend machen. Die Bau- und Immobilienwirtschaft reagiert gespalten auf die Pläne zur Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Kritisiert wird nicht nur die Frage der Finanzierung, sondern auch der Zeitplan.
Das Mischen wird digital
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Die Pläne von EU-Parlament und EU-Kommission sind ehrgeizig: Alle Gebäude in der EU sollen bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Bis zum Jahr 2030 sollen Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis zum Jahr 2033 die Klasse D erreichen. Neue Gebäude sollen ab 2028 nur noch als Nullemissionshäuser gebaut werden. Mit den Mindestanforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz wäre auch eine Sanierungspflicht für die energie-ineffizientesten Gebäude im Bestand verbunden.
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Bauindustrie: Großer Schub für das Bauen im Bestand
„Für das Bauen im Bestand bringt die Sanierungspflicht einen großen Schub. Sie hat das Potenzial, die Sanierungsquote von aktuell circa einem Prozent endlich zu erhöhen und den Gebäudebestand effizienter zu machen“, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Allerdings müsse die Politik dafür auch die finanziellen Mittel bereitstellen und dürfe Hausbesitzer nicht überfordern. Es müsse klar sein, welche Gebäude in welchem zeitlichen Rahmen saniert werden müssen. Daraufhin müsse der Staat seine finanzielle Unterstützung zielgerichtet einsetzen, so Müller. Die Sanierungspflicht könne aber nur gelingen, wenn die Politik außerdem auch technische und administrative Hilfestellungen anbiete. So müsse ein Schwerpunkt auf die Sanierung ganzer Wohnquartiere gelegt werden, die sich zum Beispiel im Rahmen von Lösungen des seriellen Sanierens ertüchtigen ließen.
Wohnungswirtschaft: Sanierungspflicht ist „absurd“
BVMB: Zeitvorgaben für Pflicht-Sanierung unrealistisch
Ähnlich sieht das die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). Sie fordert eine „realistische Politik“ und „Förderprogramme, die nicht nur Alibicharakter haben“. Nach Berechnungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Jahr 2021 müssten in Deutschland für einen klimagerechten Wohnungsbestand bis zum Jahr 2045 mindestens 254 Milliarden Euro investiert werden. „Im Angesicht dieser gewaltigen Summen müssen die Vorgaben zum Klimaschutz auch für den Einzelnen bezahlbar bleiben“, so BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Schon die ehrgeizigen Zeitvorgaben für die Sanierungen per Gesetz seien „überhaupt nicht realisierbar“. Für Immobilieneigentümer müssten schnell entsprechende Förderprogramme zur energetischen Sanierung aufgelegt werden, die „echte Anreize“ liefern müssten.
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