ZDB fordert faire Vergabe bei Bundeswehr-Bauvorhaben
Das Deutsche Baugewerbe unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Planung und Beschaffung für die Bundeswehr zu beschleunigen. Sicherheitspolitische Herausforderungen erfordern entschlossenes Handeln. Doch der Mittelstand darf dabei nicht unter die Räder geraten, warnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Der ZDB fordert, die geplante Losvergabe-Ausnahme auf militärische Beschaffung zu begrenzen, den § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs zu streichen, mittelstandsgerechte Vergabeverfahren inklusive fairer Eignungskriterien und frühzeitiger Einbindung der Betriebe vor Ort sowie eine Absenkung der geplanten Schwellenwerte: freihändige Vergaben auf maximal 500.000 Euro, Direktaufträge auf maximal 100.000 Euro.
„Die deutsche Bauwirtschaft ist eine durch und durch mittelständische Branche", so Pakleppa. „99 Prozent aller deutschen Baufirmen haben weniger als 100 Beschäftigte. Unsere Betriebe sind regional verwurzelt und stehen bereit, Bauvorhaben der Bundeswehr effizient umzusetzen. Wer diese Kompetenz vom Markt ausschließt, wer den Mittelstand bei Bauaufträgen außen vor lässt, vergibt nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen.“
Hintergrund: Losgrundsatz im Vergaberecht
Der sogenannte Losgrundsatz ist ein zentrales Prinzip des Vergaberechts. Er verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, große Bauaufträge in kleinere, eigenständig ausführbare Lose zu unterteilen. Ziel ist es, auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine faire Chance auf Beteiligung an öffentlichen Aufträgen zu geben. Dieses Prinzip hat sich in der Praxis bewährt: Es fördert den Wettbewerb, stärkt regionale Strukturen und sorgt für Wertschöpfung vor Ort.
Im aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Rüstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr soll dieser Grundsatz jedoch weitgehend ausgesetzt werden. Und zwar nicht nur für militärische Beschaffungen wie Ausrüstung oder Systeme, sondern auch für nicht militärische Beschaffungen wie Bauvorhaben an Liegenschaften. Diese pauschale Ausnahme würde dazu führen, dass mittelständische, regionale Betriebe bei Aufträgen der Bundeswehr zunehmend ausgeschlossen werden.
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Dabei gibt es bereits heute praktikable Regelungen im Vergaberecht, die eine Abweichung vom Losgrundsatz erlauben. Eine vollständige Streichung des Vorrangs der Losvergabe ist daher unnötig und gefährlich. Sie schwächt den Mittelstand, reduziert den Wettbewerb und läuft dem Ziel effizienter öffentlicher Beschaffung entgegen.
Quelle: ZDB
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