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Branchenverbände fordern Neubewertung von Sekundärbaustoffen

Branchenverbände fordern von den Bundesministerinnen und -ministern für Bau, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft unter anderem die Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, die Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, justiziable Formulierungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz für Ausschreibungen der öffentlichen Hand und den Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.

Recyclingbranche fordert Neubewertung von Sekundärbaustoffen
Der Klimaschutz gebietet den ressourcenschonenden Einsatz von mineralischen Rohstoffen. Doch Recyclingbaustoffe haben oft noch einen schweren Stand bei öffentlichen Auftraggebern. | Foto: Max Wild
Sekundärbaustoffe aus dem Recycling und aus industriellen Produktionsprozessen decken bereits 15 Prozent des jährlichen Bedarfs von rund 650 Millionen Tonnen Gesteinsrohstoffen in Deutschland ab. Um dieses Potential weiter zu nutzen und auch in einer transformierten Industriegesellschaft sicherzustellen, fordern neun Branchenverbände in einem Positionspapier an die neuen Bundesministerinnen und -minister für Bau, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft konsequente Änderungen der Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement. Dazu zählen vor allem die zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, die Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, justiziable Formulierungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz für Ausschreibungen der öffentlichen Hand und der Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.

Die Unterzeichnenden betonen, dass Sekundärbaustoffe einen wichtigen Beitrag zu Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und Klimaschutz leisten. Zudem wird das beschlossene Sondervermögen Infrastruktur zusätzlich zu einer deutlich ansteigenden Nachfrage nach Baurohstoffen führen. Eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Sekundärbaustoffen durch gezielte und pragmatische Anpassungen des Regelwerks ist daher unabdingbar. Die Maßnahmen tragen zudem dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern.

Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Ziele waren, die Bewertung der Umweltverträglichkeit von industriellen Nebenprodukten, RC-Baustoffen, Bodenmaterial und Baggergut (= mineralische Ersatzbaustoffe, MEB) bundesweit zu vereinheitlichen, den Schutz des Bodens und des Grundwassers zu gewährleisten und die Kreislaufwirtschaft zu befördern.

Erste Umfragen von Bau- und Baustoffverbänden belegen, dass die Regelungen der EBV sogar dazu geführt haben, dass der Einsatz von MEB seit dem Inkrafttreten zurückgegangen ist. Die Unterzeichnenden halten dies für nicht hinnehmbar. Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sind wichtige Aspekte im Themenkomplex Klimaschutz und Nachhaltigkeit und müssen mit hohem Druck vorangebracht werden. Insofern ist dringend erforderlich, die EBV zeitnah zu überarbeiten.

Bereits in der Verordnung wird eine Evaluierung innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Inkrafttreten gefordert, um ggf. Anpassungen an der Verordnung vorzunehmen. Diese Evaluierung wurde jedoch mit erheblicher Verzögerung beauftragt, sodass Teile der geplanten Evaluierung erst 2027 vorliegen werden. Diese Verzögerung ist nicht akzeptabel, denn die Unterzeichnenden haben bereits eine praxisnahe Evaluierung durchgeführt und ab Sommer 2024 Ergebnisse vorgelegt, die gravierenden Anpassungsbedarf aufzeigen.

Insofern ist es nicht vertretbar, mit Anpassungen bis 2027 zu warten. Eine zügige Korrektur kann zum Bürokratieabbau und zur Akzeptanzsteigerung beitragen und insbesondere für öffentliche Bauvorhaben entscheidende Erleichterungen bringen.

Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe: Bauprodukt statt Abfall

Die Frage, ob Recycling-Baustoffe als Abfälle einzustufen sind oder als Produkte, ist für diese mineralischen Ersatzbaustoffe, das heißt industrielle Nebenprodukte, RC-Baustoffe, Bodenmaterial und Baggergut, von großer Bedeutung. Eine Anerkennung als Produkt baut bestehende Vorurteile und Hemmnisse seitens der Verwender ab, und der Entfall mit dem Abfallrecht verbundener Verpflichtungen vereinfacht die Nutzung, z. B. beim Transport oder bei der Lagerung sowie bei der Herstellung neuer Bauprodukte. Die grundsätzlichen Regelungen zur Anerkennung werden im Kreislaufwirtschaftsgesetz getroffen.

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Die Unterzeichnenden sind davon überzeugt, dass ergänzend die Einführung einer konkretisierenden Verordnung erforderlich ist, die alle Materialien, Materialklassen und Einsatzgebiete der EBV einbezieht (ggf. auch durch Regelung in der EBV selbst), aber auch andere Einsatzgebiete berücksichtigt. Können Sekundärbaustoffe hergestellt und in einem technischen Bauwerk eingebaut werden, dann nur, weil strenge Anforderungswerte eingehalten werden. Dann aber darf auch nicht das Marktpotenzial durch eine Einstufung als Abfall reduziert werden.

Verbände unterstützen nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen

Das Positionspapier „Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen. Kernforderungen an die neue Bundesregierung“ haben unterzeichnet der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft BDE, der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung bvse, die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen BVMB, die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft DGAW, die Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken GGMHS, die Interessensgemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken IGAM, die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland ITAD, sowie das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.

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