Das sind die Lohnerhöhungen für Bau-Beschäftigte bis 2024
Der Entgelt-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe ist am 31. März 2024 ausgelaufen. Zurzeit wird neu verhandelt. Bis ein neuer Tarifvertrag steht, gelten die bisherigen Regelungen. Die letzte Tarifrunde hat den Bau-Beschäftigten Lohnerhöhnungen und Prämien in mehreren Schritten gebracht.
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Die Entgelt-Tarifverträge sind am 31. März 2024 ausgelaufen. Es gibt jeweils getrennte Lohn- und Gehaltstarifverträge für West- und Ostdeutschland und das Land Berlin, die aber die gleiche Laufzeit haben. Bis ein neuer Tarifvertrag steht, gelten die bisherigen weiter. Zurzeit laufen die Tarifverhandlungen für die über 900.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe. Wir informieren üer die neuesten Entwicklungen laufend in unserem Bau-Tarifrunde-Newsticker.
TV Inflationsausgleichsprämie allgemeinverbindlich
Der neue "Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie", der am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist und für allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist nicht Teil der Lohn- und Gehaltstarifverträge, die aktuell neu verhandelt werden. Er bringt den Beschäftigten am Bau zwei Extra-Zahlungen von zusammen 1000 Euro im Jahr 2023 und in diesem Jahr. Gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere erhalten danach also bis spätestens mit dem September-Lohn/Gehalt 500 Euro extra. Arbeitgeber können das Geld auch in Raten auszahlen. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.
Lohnsteigerungen im Bauhauptgewerbe 2023
Mit dem 1. April 2023 sind die Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe nochmals um 2 bzw. 2,7 Prozent gestiegen. Diese Lohnerhöhungen waren die letzte Stufe des umfangreichen Tarifabschlusses, der in der Schlichtung der Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe am 15. Oktober 2021 vereinbart wurde. Er hat den Bau-Beschäftigten Lohnerhöhungen in drei Schritten gebracht. Bis zum 1. April 2023 gab es insgesamt 6,2 Prozent mehr Lohn und Gehalt im Westen und 8,5 Prozent im Osten. Diese Lohnanhebungen sind auch ein Ausgleich dafür, dass die pauschalierte Wegezeitentschädigung von 0,5 Prozent des Stundenlohns bzw. Gehalts weggefallen ist. Sie war in der Tarifschlichtung von 2020 festgelegt worden. Nach dem aktuellen Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe gelten seit 2023 neue Regelungen für die Wegezeitentschädigung.
In der folgenden Tabelle sind die jeweiligen Lohnerhöhungen, Prämien und Einmalzahlungen im Bahhauptgewerbe bis zum Jahr 2024 aufgeführt.
Tarifvertrag Bau 2021: Lohnerhöhung in der Übersicht
Lohnerhöhung | West | Ost |
---|---|---|
Lohnerhöhung zum 1. November 2021 | 2 Prozent | 3 Prozent |
Corona-Prämie, fällig mit Januar-Lohn/-Gehalt 2022 | 500 Euro | 220 Euro |
Lohnerhöhung zum 1. April 2022 | 2,2 Prozent | 2,8 Prozent |
Einmalzahlung, fällig mit Mai-Lohn/-Gehalt 2022 | 400 Euro | |
Lohnerhöhung zum 1. April 2023 | 2 Prozent | 2,7 Prozent |
Einmalzahlung, fällig mit Mai-Lohn/-Gehalt 2023 | 450 Euro | |
Inflationsausgleichsprämie, fällig mit September-Lohn/Gehalt 2023 | 500 Euro | 500 Euro |
Inflationsausgleichsprämie, fällig mit September-Lohn/Gehalt 2024 | 500 Euro | 500 Euro |
Mindestlohn am Bau abgeschafft
Einen tariflichen Mindestlohn gibt es im Bauhauptgewerbe aktuell nicht. Die Tarifverhandlungen für den Bau-Mindestlohn waren Ende Februar 2022 gescheitert. Auch die Schlichtung brachte keine Einigung. Mit ihrem Nein zum Schlichterspruch im April 2022 haben die Arbeitgeber den Bau-Mindestlohn quasi abgeschafft.
Tariferhöhung, Wegestreckenentschädigung und Ost-West-Angleichung
Schon die Entgelt-Tarifverhandlungen im Herbst 2021, die den aktuell geltenden Tarifvertrag hervorgebracht haben, waren außerst schwierig. Letztlich haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sowie die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt (IG Bau) dem Tarifpaket doch zugestimmt. „Wir hatten langwierige und schwierige Verhandlungen mit einer komplizierten und zum Teil auch neuen Materie", sagte Uwe Nostitz, Verhandlungeführer der Arbeitgeber. „Die Einigung auf maßvolle Lohnerhöhungen im Westen, flankiert durch Corona- bzw. Einmalzahlungen, die vereinbarten Schritte zur weiteren Ost-West-Angleichung sowie neue Regelungen zur Wegestreckenentschädigung waren für uns ein akzeptabler Kompromiss.“ Die Mitgliedsunternehmen hätten der Tariferhöhung aufgrund der langen Laufzeit und der damit verbundenen Planungssicherheit sowie dem zeitlichen Vorlauf bis zur Einführung der Wegestreckenentschädigung ab dem Jahr 2023 zugestimmt, so Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.
890.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe
Am 15. Oktober 2021 waren die schwierigen Tarifverhandlungen für die bis dato 890.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe beendet worden. Nach fünf Verhandlungs- und zwei Schlichtungsrunden legten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter ein Paket mit 33 Monaten Laufzeit vor. „Wir haben uns bewusst für einen Tarifvorschlag in freien Verhandlungen entschieden, damit die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung bei den Mitgliedsverbänden liegt“, sagte ZDB-Vizepräsident Uwe Nostitz seinerzeit. Die Bundestarifkommission der IG Bau nahm das Tarifergebnis am 27. Oktober 2021 an. Danach wartete die Baubranche auf die Zustimmung der Gremien vom ZDB und HDB. Hätten die Bau-Arbeitgeber nicht angenommen, hätte ein Arbeitskampf gedroht.
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„Branche bleibt damit für Baubeschäftigte weiter attraktiv“
„Es waren wirklich sehr lange und schwierige Verhandlungen und wir sind froh, dass wir trotz der äußerst komplexen Materie eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden haben“, kommentierte Bernhard Sänger, Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses der Bauwirtschaft Baden-Württemberg das Tarifergebnis. Sänger saß für den Südwesten mit am Verhandlungstisch in Berlin. Das Ergebnis wertet er positiv: „Durch diesen Abschluss bleibt unsere Branche für die Baubeschäftigten weiterhin attraktiv, da er sowohl für Wegezeiten als auch für die steigende Inflation einen Ausgleich schafft.“
Buchtipp: Tarifverträge für das Baugewerbe 2023/2024
Das Buch mit 456 Seiten gibt es für 47,– Euro im Buchhandel unter der ISBN 978-3-481-04484-8
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