April-Lohnabrechnung bringt Beschäftigten mehr Geld
Die kommende Lohnabrechnung bringt den Beschäftigten am Bau mehr Geld. Denn ab April 2025 steigen die tariflichen Löhne und Gehälter am Bau erneut. Es ist die zweite Stufe der Entgelterhöhungen, auf die sich die Tarifpartner in der letzten Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe geeinigt haben.

Die Lohnabrechnung für April sollten Beschäftigte am Bau genau kontrollieren, empfiehlt die IG Bau. Denn ab dem 1. April 2025 erhöhen sich Löhne und Gehälter um 4,2 Prozent im Westen und 5 Prozent im Osten sowie für die Lohngruppe 1. Die nächste tarifliche Lohnerhöhung kommt genau in einem Jahr, nämlich ab dem 1. April 2026. Dann folgt die letzte vereinbarte Lohnerhöhung für alle Lohn- und Gehaltsgruppen im Westen um 3,9 Prozent. Die Löhne und Gehälter im Osten werden dann auf das Niveau des Tarifgebietes West angehoben.
Bereits zum 1. Mai 2024 wurden die Löhne und Gehälter um 1,2 Prozent im Westen angehoben, im Osten wie auch für alle in der Lohngruppe 1 um 2,2 Prozent. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhielten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro pro Monat. "Tabellenwirksam" bedeutet, dass dieser Festbetrag in der Entgelttabelle festgehalten und bei zukünftigen Tariferhöhungen ebenfalls berücksichtigt wird. Er ist also ein dauerhaftes Element des Gehalts. Der Betrag wird daher nicht separat auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Der Stundenlohn für gewerbliche Arbeitnehmer wird um den entsprechenden Anteil des Festbetrags angepasst.
Hier finden Sie detailliertere Informationen zum TV Lohn mit Bau-Tarifrechner und Lohnbeispielen.
Lohnerhöhungen im Bauhauptgewerbe im Überblick
Lohnerhöhung | Tarifgebiet West | Tarifgebiet Ost | Lohngruppe 1 |
ab 1. Mai 2024 | + 1,2% | + 2,2% | + 2,2% |
+ monatl. 230 Euro | + monatl. 230 Euro | + monatl. 230 Euro | |
1. April 2025 | + 4,2% | + 5,0% | + 5,0% |
1. April 2026 | + 3,9% | wie West |
Neuer Bau-Tarifvertrag: Höhere Vergütungen für Auszubildende
Auch die Auszubildenden im Bauhauptgewerbe bekommen mehr Geld. Zunächst gibt es für alle im ersten Ausbildungsjahr einheitlich 1.080 Euro. Ab dem 1. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen im Tarifgebiet West um 3,9 Prozent erhöht und bundesweit vereinheitlicht. Seit dem 1. Mai 2024 sieht der Tarifvertrag für Bau-Azubis damit folgende Lohnerhöhungen vor:
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Auszubildende | Lehrjahr | West | Ost |
gewerblich | 1. AJ | 1.080 | 1.080 |
2. AJ | 1.300 | 1.200 | |
3. AJ | 1.550 | 1.450 | |
4. AJ | 1.650 | 1.550 | |
technisch-kaufmännisch | 1. AJ | 1.080 | 1.080 |
2. AJ | 1.200 | 1.100 | |
3. AJ | 1.450 | 1.350 |
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