IG Bau stimmt Schlichterspruch zum Branchen-Mindestlohn zu
In der Schlichtung bei den Mindestlohn-Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) dem Schlichterspruch jetzt zugestimmt. Ob die Bau-Arbeitgeber ebenfalls zustimmen, ist nicht sicher. Nach dem Schiedsspruch soll der Mindestlohn am Bau schrittweise um 4,6 Prozent erhöht werden. Der Mindestlohn II soll wegfallen.
Das Mischen wird digital
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Schiedsspruch: Mindestlohn II soll entfallen
Nach über 20 Stunden Verhandlung unter Vorsitz des Schlichters war die Schlichtungsrunde am 24. März gescheitert. Die Tarifparteien am Bau konnten sich nicht auf neue Branchenmindestlöhne einigen. Stattdessen gibt es einen Schlichterspruch. Er sieht vor, dass der Mindestlohn I um jeweils 60 Cent in drei Schritten bis zum Jahr 2024 erhöht wird, das entspricht einer Erhöhung von insgesamt rund 4,6 Prozent. Der Mindestlohn II für Facharbeiter im Tarifgebiet West soll bis zum Ende dieses Jahres auf dem bisherigen Niveau eingefroren werden und ab dem 1. Januar 2023 komplett entfallen. Geplant ist eine Laufzeit des Mindestlohn-Tarifvertrags von zwei Jahren. Außerdem sollen sich die Tarifvertragsparteien verpflichten, spätere Mindestlohn-Anpassungen zunächst nach der Teuerungsrate und ab Ende 2026 nach dem Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.
Bau-Arbeitgeber kritisieren lange Laufzeit
Obwohl der Schlichterspruch den Bau-Arbeitgebern mit der Abschaffung des Bau-Mindestlohn II entgegen kommt, stehen die Arbeitgebervertreter dem Schiedsspruch mit Skepsis gegenüber. Im Verhältnis zum Abschluss für die höheren Löhne und Gehälter vom November 2021 sei das Volumen zu hoch, hieß es von den Bau-Arbeitgebern. Zudem unterstelle es eine gleichbleibende Inflation über drei Jahre. Angesichts der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage sei die Laufzeit zu lang. Außerdem beschränke die schuldrechtliche Verpflichtung zur Anpassung an die Teuerungsrate die Tarifautonomie.
Ohne Einigung kein Branchenmindestlohn mehr
Die Zustimmung der Gewerkschaft, die heute bestätigt wurde, galt von vornherein als wahrscheinlich. Die Mitgliedsverbände von HDB und ZDB müssen dem Schiedsspruch innerhalb von 14 Kalendertagen zustimmen, haben also noch Zeit bis zum 8. April 2022. Wird der Schlichterspruch von ihnen nicht angenommen, würde der Branchenlohn in Gänze abgeschafft. Greifen würde dann auch für das Baugewerbe der gesetzliche Mindestlohn. Der liegt derzeit noch bei 9,82 Euro, soll aber ab dem 1. Oktober auf 12 Euro angehoben werden. Der Mindestlohn I im Baugewerbe ist Ende 2021 ausgelaufen aus und lag bei 12,85 Euro.
IG-Bau Chef Feiger: „Verantwortung sieht anders aus“
Für die Branche wäre das „eine Katastrophe“, so der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Der Branchenmindestlohn ist ein Erfolgsmodell, nur er garantiert einen fairen Wettbewerb.“ Es sei bisher schon nicht einfach gewesen, für die harte Arbeit am Bau genügend Facharbeiter zu bekommen, das würde nun noch schwieriger. „Abgesehen davon trifft es wieder die Frauen und Männer, die auf der untersten Lohnstufe stehen und die bei der derzeitigen Inflation ohnehin nicht wissen, wie sie finanziell zu Rande kommen sollen.“
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Vor der vorerst gescheiterten Schlichtungsrunde hatten die Tarifvertragsparteien seit Januar dreimal über den Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe verhandelt. Ende Februar hatte die IG Bau die Verhandlungen für gescheitert erklärt.
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