Mindestlöhne am Bau steigen ab April
Die Mindestlöhne für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe werden ab April angehoben, nachdem auch die Arbeitgeberverbände dem Schlichterspruch am Freitag zugestimmt haben. Die neue Mindestlohntarif-Vereinbarung hat allerdings nur eine Laufzeit bis zum 31. Dezember dieses Jahres.
Das Mischen wird digital
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Nach der Abstimmung in den Landesverbänden des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes fand der Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen auch auf der Seite der Arbeitgeber die nötige Mehrheit. Die die IG Bau hatte ihn schon am 7. Januar angenommen.
Danach bleiben der Mindestlohn 1 und 2 noch bis einschließlich März auf dem bisherigen Niveau. Zum 1. April 2020 steigt der Lohn der Lohngruppe 1 um 35 Cent (2,9 Prozent) auf 12,55 Euro, der der Lohngruppe 2 steigt um 20 Cent (1,3 Prozent) auf dann 15,40 Euro in den westlichen Bundesländern und 15,25 Euro in Berlin. Dabei handle es sich nur um einen „ungefähren Inflationsausgleich“, betonten die Arbeitgeberverbände. Die Tarifpartner werden jetzt die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Mindestlöhne beantragen.
Über Mindestlohn 2 wird weiter diskutiert
Die Tarifstruktur der Mindestlöhne werde damit nur bis zum 31. Dezember 2020 beibehalten. Sie deuteten an, die Diskussion um die Bau-Mindestlohnstruktur schon in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen zu wollen. Der große Streitpunkt in den Verhandlungen war der Mindestlohn 2, den ZDB und HBD gern abgeschafft sähen.
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Lohn-Tarifverhandlungen auch in diesem Jahr
Die IG BAU lobte den „Schulterschluss“ der Arbeitgeber. Damit seien „die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt“, so der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Über 200.000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen. Die eigentlichen Garanten für Fachkräfte und Nachwuchs auf dem Bau seien allerdings die Tariflöhne, hieß es von der Gewerkschaft. In diesem Frühjahr beginnt die neue Lohntarifrunde für das Bauhauptgewerbe.
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