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IVG legt Rechtsgutachten vor

Die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachen haben einen Gesetzentwurf zum Verbot der Neuvergabe von Torfabbaugenehmigungen eingebracht. Der IVG kritisiert den Entwurf ausdrücklich und legt ein Rechtsgutachten vor. Für den Verband ist Torf ist nach wie vor für den professionellen GaLaBau unverzichtbar. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Niedersachsen keine Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache zusteht.

IVG veröffentlicht Rechtsgutachten und wehrt sich gegen Verbot von Torfabbau
Die Statistik des IVG zeigt für den Profibereich die weiterhin ungebrochene Bedeutung des natürlichen Rohstoffs Torf für den GaLaBau. | Foto: Pixabay/PublicDomainImages

Ein niedersächsischer Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes sieht vor, dass keine neuen Torfabbaugenehmigungen mehr erteilt werden dürfen. Es ist vorgesehen, dass Genehmigungsverfahren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden, nicht unter das Verbot fallen und nach altem Recht, das heißt, mit Klimakompensation, zu Ende geführt werden sollen. Spätere Verfahren unterliegen dem Verbot, es sei denn, überwiegende Gründe des Klima- oder Naturschutzes machen einen Abbau erforderlich. Die Klimakompensation, die ursprünglich aus dem NABU-IVG-Konzept von 2014 stammt, wird gestrichen.

Rechtsgutachten des IVG: rechtlich bedenklicher Gesetzesentwurf

Laut Industrieverband Garten (IVG) fand eine Beteiligung der Torfindustrie bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht statt, da das Verfahren von den Fraktionen und nicht dem Ministerium geführt werde. Es bestehe erhebliche rechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf, sodass der IVG ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte in Auftrag gegeben hatte, das die geplanten Neuregelungen auf ihre Verfassungskonformität hin überprüfen sollte.

Laut des Gutachtens begegnet das geplante Verbot des gewerblichen Torfabbaus zusätzlich materiell-rechtlich durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es verstößt in seiner gegenwärtig geplanten Ausgestaltung gegen mehrere Grundrechte der torfabbauenden Unternehmen. Darunter das Grundrecht auf Berufsfreiheit sowie das diesem Grundrecht inhärente Gebot der Belastungsgerechtigkeit im Hinblick auf Emissionsminderungslasten. „Dem tiefgreifenden und schwerwiegenden Eingriff in Form eines Berufsverbotes steht kein realer Nutzen in Bezug auf die Ziele des Klima- und Umweltschutzes gegenüber“, sagt Philip Testroet, Referatsleiter Gartenbau und Umwelt beim IVG, „da der dringend benötigte Torf stattdessen importiert wird und heutzutage keine lebenden Moore mehr für den Torfabbau verwendet werden.“ Der Gesetzgeber muss bei grundrechtsintensiven Neuregelungen allerdings stets die Besonderheiten des konkreten Regelungsumfeldes berücksichtigen. Die torfabbauenden Unternehmen haben mit Blick auf den in ihrem Regelungsumfeld langjährigen und häufig mehrere Dekaden übergreifenden Prozess des Torfabbaus auf einem Grundstück samt anschließender Renaturierung und Wiedervernässung ein aus der besonderen Sachlage folgendes Bedürfnis nach einer stabilen Rechtslage als Grundlage für Investitionen.

IVG: Torfabbauverbot kommt zu früh

Aus Sicht des IVG geht ein Torfabbauverbot in Niedersachsen zudem zu Lasten der Versorgungssicherheit, da ein gänzlicher Verzicht auf den Einsatz von Torf insbesondere im Erwerbsgartenbau derzeit nicht möglich ist. | Foto: IVG
Aus Sicht des IVG geht ein Torfabbauverbot in Niedersachsen zudem zu Lasten der Versorgungssicherheit, da ein gänzlicher Verzicht auf den Einsatz von Torf insbesondere im Erwerbsgartenbau derzeit nicht möglich ist. | Foto: IVG
Aus Sicht des Verbandes geht ein Torfabbauverbot in Niedersachsen zudem zu Lasten der Versorgungssicherheit, da ein gänzlicher Verzicht auf den Einsatz von Torf insbesondere im Erwerbsgartenbau derzeit nicht möglich ist. „Wir betrachten die Herangehensweise als zu verfrüht und an den Realitäten des Gartenbaus und der Pilzzucht vorbei. Aktuell werden etwa 5 Millionen Kubikmeter Torf im Jahr benötigt, deren Herkunft mittelfristig vollständig aus dem Import stammen muss. Der Torfabbau wird sich durch das Gesetz lediglich verlagern und die Abhängigkeit vom Ausland erhöhen“, fasst Testroet die Situation zusammen. „Und das, obwohl der Torfabbau heutzutage keine lebenden Moore mehr gefährdet und durch die anschließende Renaturierung ein Gewinn für die Biodiversität ist.“ Zahlen belegen, dass der der Einfluss auf das Klima durch die Torfnutzung im Gartenbau mit weniger als 0,2 Prozent der deutschen Emissionen marginal ist. Natürlich muss die Substratbranche, wie jede andere Branche auch, ihren prozentualen Anteil an der Reduzierung der Emissionen leisten. „Der natürliche und lokal verfügbare Rohstoff Torf sollte nicht generell verteufelt werden“, so Testroet, „er bietet schließlich die besten Eigenschaften als Kultursubstrat.“

Umfragen zeigen die Bedeutung von Torf

Der IVG hatte im Mai gemeinsam mit der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzen (GGS) seine jährliche Datenerhebung bei den Substratherstellern zur Produktion und zum Torfeinsatz im Jahr 2022 abgeschlossen und ausgewertet. Nachdem der Torfanteil in Hobbyerden im Durchschnitt nur noch 43 Prozent beträgt, zeigt die Statistik für den Profibereich die weiterhin ungebrochene Bedeutung des natürlichen Rohstoffs Torf für den Gartenbau in Deutschland. Der Torfanteil in den Profisubstraten sank von 78 auf 77 Prozent. Holzfasern sind dabei der wichtigste Torfersatzrohstoff. Der Anteil torffreier Erden am professionellen Gesamtmarkt liegt gerade einmal bei drei Prozent. Zusammen mit den Hobbyerden wurden im vergangenen Jahr 8,1 Millionen Kubikmeter Substrate deutscher Herstellung verkauft.

Torfreduktion erfordert klare Rahmenbedingungen

In einem sehr schwierigen Jahr für den Gartenbau trieb die Nachfrage die Torfreduktion im Profisegment gerade einmal um einen Prozentpunkt an. Der Gesamtabsatz im deutschen Markt blieb mit zwei Millionen Kubikmetern erfreulicherweise sehr konstant.

Laut der Abfrage des IVG konnten im Jahr 2022 keine wesentlichen neuen Quellen für Holzfasern, Grüngutkompost und Rindenhumus erschlossen werden. Potenziale für weitere Importe von Kokosprodukten (Kokosmark und Kokosfasern) als Torfersatz wären auf dem Weltmarkt aber verfügbar. „Die größten Hindernisse für eine schnellere Torfreduktion im Profisegment sind die unklaren Bedingungen für den Erwerbsgartenbau, wie die Kultursicherheit zu gewährleisten ist. Hinzu kommen die fehlende Verfügbarkeit von Ersatzrohstoffen in den benötigten Qualitäten. Zudem bräuchten wir eine höhere Akzeptanz für den Einsatz von Kokosmaterialien“, fasst Philip Testroet, Referatsleiter Gartenbau und Umwelt beim IVG, das Ergebnis zusammen. „Daran möchten wir mit unseren Mitgliedern und deren Kunden weiter arbeiten.“ Es gelte jetzt, sich an den zahlreichen Pilot- und Forschungsvorhaben zu orientieren und das Machbare umzusetzen. „Wir sind fest davon überzeugt, unser Ziel der Selbstverpflichtung von einer Quote von 30 Prozent Torfersatz im Jahr 2030 zu erreichen. Dafür muss die Reduktion mindestens auf dem jetzigen Niveau voranschreiten“, so Testroet.

Substarte: Absatzzahlen 2022 im Detail

Zusammensetzung der in Deutschland hergestell-ten Kultursubstrate für den deutschen Markt. | Foto: IVG
Zusammensetzung der in Deutschland hergestell-ten Kultursubstrate für den deutschen Markt. | Foto: IVG

In Deutschland wurden 2022 von den abgefragten Firmen 8,1 Millionen Kubikmeter Substrate abgesetzt – hauptsächlich im deutschen Markt. Dort wurden etwa 3,8 Millionen Kubikmeter Hobbyerden und zwei Millionen Kubikmeter Kultursubstrate für den Profibereich verkauft. Hinzu kommen etwa 2,3 Millionen Kubikmeter Substrate, die exportiert wurden. Die Produktion beinhaltet etwa 1,1 Millionen Kubikmeter torffreie Substrate im Hobbybereich und 100.000 Kubikmeter für den Erwerbsgartenbau.

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Korrektur für das Jahr 2021

Gleichzeitig hat der IVG die Zahlen für 2021 korrigiert. Der bisher kommunizierte Wert hat sich als nicht korrekt herausgestellt, wie der verband meldet, und ist auf ein Versehen bei der Meldung zurückzuführen. Der korrigierte Wert für die verkaufte Menge an Substraten deutscher Herstellung liegt bei 9,1 Millionen statt der bisher angegebenen zwölf Millionen Kubikmeter. Die Differenz kommt vor allem durch einen deutlich geringeren Absatz von Profisubstraten im Exportgeschäft zustande. Hinzu kommt der Effekt, dass sich in den vergangenen Jahren nicht nur die Gewinnung des Torfes vermehrt in andere Länder verlagert hat, sondern die Produktion der Substrate für den Export zunehmend ebenfalls dort stattfindet, wo der Torf abgebaut wird.

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