Bundeskartellamt verbietet Zusammenschluss von Aco und Birco
Die Aco Gruppe aus Büdelsdorf und die Birco GmbH aus Baden-Baden dürfen sich nicht zusammenschließen. Das hat das Bundeskartellamt jetzt entschieden. Die beiden Spezialisten im Bereich der Linienentwässerung hatten ihre Fusionspläne im Juli letzten Jahres bekanntgegeben.
Das Mischen wird digital
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Die Übernahme ist geplatzt: Die Birco GmbH kann ihre Anteile nicht wie vorgesehen komplett an die Aco-Gruppe verkaufen. Einen entsprechenden Vertrag hatten die beiden Wettbewerber auf dem Gebiet der Entwässerung vor einem halben Jahr unterzeichnet. Mit dem Zusammenschluss wollten die beiden Unternehmen erklärtermaßen ihre Kompetenzen bündeln und gemeinsam ein breiteres Produktprogramm und individuellere Lösungen aus einer Hand anbieten, beispielsweise im Bereich Regenwassermanagement. Daraus wird nun nichts.
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Kartellamt: Zu starke Marktstellung der Nr. 1 und Nr. 3
„Mit der Untersagung der Fusion von Aco und Birco wenden wir eine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Entwässerungsrinnen ab“, begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes die Entscheidung. „Aco ist bereits heute der führende Anbieter von Entwässerungsrinnen in Deutschland. Durch die Übernahme von Birco, der Nummer Drei des Marktes, würde das Unternehmen fast die Hälfte des Marktumsatzes auf sich vereinen.“ Gemeinsam wären beide zusammen fast dreimal so groß wie Hauraton, die Nummer Zwei des Marktes. Für potenzielle Kunden würde eine wichtige Alternative wegfallen. Zudem hätten es die deutlich kleineren Wettbewerber nach dem Zusammenschluss noch schwerer, bei Ausschreibungen berücksichtigt zu werden.
Das Bundeskartellamt hatte bei seiner Überprüfung den Markt für Linienentwässerung gesondert betrachtet. Das Marktvolumen im Bereich der Linienentwässerung in Deutschland betrug laut Kartellamt im Jahr 2020 fast 200 Millionen Euro.
Birco und Aco bleiben wie gewohnt am Markt
„Auch wir nehmen die Entscheidung der zuständigen Wettbewerbsbehörde mit Bedauern zur Kenntnis. Wir hatten uns ebenfalls auf den Zusammenschluss gefreut“, so Thomas Bendixen, Geschäftsführer der Aco Ahlmann SE & Co. KG. Man werde die Beschlussfassung in den kommenden Wochen prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.
Aco inzwischen umfirmiert
Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung firmierte Aco noch als Aco Severin Ahlmann GmbH & Co. KG. Am 10. Dezember 2021 folgte die Umfirmierung zur Aco Ahlmann SE & Co. KG. Durch die Umfirmierung und die Aufnahme der Aco Group SE als neue persönlich haftende Gesellschafterin der KG werde die internationale Ausrichtung widergespiegelt, so das Unternehmen. Zudem werde dadurch die Gründung eines Verwaltungsrates möglich. Zur gleichen Zeit meldete das Unternehmen einen Jahresumsatz von 1 Milliarde Euro.
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