Tarifpartner einigen sich auf Lohnerhöhung
In der vierten Tarifrunde haben die Tarifparteien für das Bauhauptgewerbe nach 14-stündigen zähen Verhandlungen ein Ergebnis erzielt. Danach sollen sich die Löhne der rund 760.000 Beschäftigten um 4,6 Prozent im Westen und 5,3 Prozent im Osten bei einer Laufzeit von 22 Monaten erhöhen.
Das Mischen wird digital
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Für die Tätigkeit auf auswärtigen Baustellen wurde folgende Vereinbarung getroffen: Die Arbeitgeber werden ab dem 1. Januar 2017 die Unterkünfte stellen. Anstelle der bisherigen Auslösung erhalten die Arbeitnehmer bei auswärtiger Übernachtung künftig einen Verpflegungszuschuss von arbeitstäglich 24 Euro. Durch Vereinbarung im Betrieb kann davon nach oben auf bis zu 28 Euro abgewichen werden.
Für die Auszubildenden wird die Ausbildungsvergütung nach den Ausbildungsjahren degressiv gestaffelt zum 1. Juni 2016 und 1. Juni 2017 erhöht.
„Mit diesem Abschluss sind wir der Gewerkschaft weit entgegen gekommen“, sagten Frank Dupré, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, und Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, zum Ende der Verhandlungen. „Unsere Mitarbeiter erhalten aufgrund der niedrigen Inflationsrate eine deutliche Reallohnsteigerung und einen angemessenen Anteil an der Branchenentwicklung. Auch die Lohnangleichung Ost-West schreitet voran. Insbesondere durch die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wird die Attraktivität der Branche weiter gesteigert.“
Die Verhandlungen standen nach Aussage der Gewerkschaft mehrfach vor dem Scheitern. „Das Ergebnis ist ein Kompromiss, mit dem es sich keine Seite leicht gemacht hat“, sagte der Stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. „Er geht an die Grenze dessen, was die Kolleginnen und Kollegen gerade noch mittragen können.“ Der IG Bau sei vor allem wichtig gewesen, „dass wir einen spürbaren realen Nettolohnzuwachs erzielen konnten.“
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Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaft. Die Erklärungsfrist endet am Freitag, den 10. Juni.
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