Mindestlöhne gelten seit 1. März für alle

Für Bauarbeiter, Dachdecker und Gebäudereiniger gelten seit Beginn des Monats höhere Branchen-Mindestlöhne. Das Bundesarbeitsministerium hat sie Ende Februar für allgemeinverbindlich erklärt. Damit kommen die neuen Mindestlöhne ab sofort allen Beschäftigten zugute – auch in nicht tariflich gebundenen Betrieben.

Bauarbeiter und Dachdecker: Mindestlöhne gelten seit 1. März für alle
Die neuen Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe gelten auch für aus dem Ausland entsendete Arbeitnehmer. | Foto: pexels

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Die tariflichen Mindestlöhne, die schon im letzten Jahr vereinbart wurden, gelten im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk und bei der Gebäudereinigung seit dem 1. Januar. Ihre Allgemeinverbindlichkeit wurde vom Bundesarbeitsministerium Ende Februar genehmigt, so dass seit diesem Monat alle Beschäftigte, die in diesen Berufen arbeiten, einen Anspruch auf die höheren Mindestlöhne haben. „Jeder Beschäftigte, der keinen Anspruch auf Tariflohn hat, sollte seine Entgeltabrechnung im März darauf überprüfen, ob die neuen Mindestlöhne gezahlt wurden“, sagte Dietmar Schäfers, der stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende. „Das ist die Untergrenze, die alle Betriebe in Deutschland zahlen müssen.“ Die Mindestlöhne gelten auch für aus dem Ausland entsendete Arbeitnehmer. Wer weniger zahlt, macht sich strafbar.

Erstmals Mindestlohn II für Dachdecker

Im Bauhauptgewerbe gilt für Hilfstätigkeiten ein Stunden-Mindestlohn von 11,75 Euro in ganz Deutschland. Für Facharbeiten bekommen Beschäftigte im Westen 14,95 Euro und in Berlin 14,80 Euro. Im Osten gibt es keinen Facharbeiter-Mindestlohn. Für Dachdecker gilt für Hilfstätigkeiten ein Stunden-Mindestlohn von 12,20 Euro. Für qualifizierte Arbeiten im Dachdeckerhandwerk gilt erstmals ein Mindestlohn in Höhe von 12,90 Euro pro Stunde im gesamten Bundesgebiet.

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Gebäudereiniger im Westen erhalten in der untersten Lohngruppe 10,30 Euro und im Osten 10,05 Euro. Laut Tarifvertrag schließt sich diese Lücke schließt sich im Jahr 2020. Der Mindestlohn für qualifizierte Glas- und Fassadenreinigung beträgt im Westen 13,55 Euro und im Osten 12,18 Euro die Stunde.

Tarifvereinbarungen durchsetzen

Der Staat müsse sicherstellen, dass die Tarifvereinbarungen bei den Beschäftigten ankommen, so Schäfers. Der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität müsse konsequenter als in den vergangenen vier Jahren geführt werden. Vom zukünftigen Finanzminister erwarte die Gewerkschaft, dass er die Stellenzahl der Mindestlohn-Kontrolleure auf mehr als 10.000 steigere. Würden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, sei die IG Bau bereit, sich an Mindestlohnkontrollen zu beteiligen.


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