So kommen Handwerker möglichst unbeschadet durch die Krise
Seit Wochen geht am Elbtower der Signa nichts mehr. Der Bauherr zahlt nicht, die bauausführenden Unternehmen hängen in der Luft. Welche Möglichkeiten Handwerker bei einem solchen Baustopp haben, um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten, erläutert Andreas Scheibe.
Das Mischen wird digital
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Für unzählige Handwerker hat sich das Traumprojekt Elbtower in Hamburg zum Alptraum entwickelt. Die Zahlungen durch den Karstadt-Milliardär und Investor René Benko und seinen Signa-Konzern blieben in letzter Zeit aus, sodass nun ein Baustopp verhängt wurde. Wie es mit dem knapp eine Milliarde Euro schweren Bauvorhaben weitergehen soll, ist aktuell ungewiss. Vor allem die Handwerker hängen deswegen in der Luft.
"Ein Baustopp bringt Handwerker immer in eine schwierige Lage. Schwierig, aber nicht aussichtslos, denn es gibt mehrere Handlungsoptionen, die rechtlich abgesichert sind. Es kommt allerdings auch darauf an, wie schnell betroffene Handwerker reagieren", sagt Andreas Scheibe. Er ist Ingenieur und VOB-Berater für Handwerker. Seit vielen Jahren unterstützt er Betriebe der Handwerksbranche, insbesondere bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten nach VOB. Hier erklärt er, welche Möglichkeiten Handwerker bei einem Baustopp haben, um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei Baustopp unverzichtbar: Dokumentation des Sachverhalts
Baustopp: Arbeitsniederlegung als Warnung an den Bauherrn
2. Die aufbereitete Dokumentation kann als Absicherung des Handwerkers gesehen werden, falls er für seine Rechte vor Gericht ziehen muss. Eine Möglichkeit, um den Auftraggeber direkt an seine Pflichten zu erinnern, ist die Arbeitsniederlegung. Dazu ist der Handwerker berechtigt, sobald keine Zahlungen mehr erfolgen. Bauherren fühlen sich durch die Niederlegung der Arbeit meist sehr unter Druck gesetzt, weil sie ihre Fertigstellungsfrist gefährdet. Um eine weitere Zusammenarbeit nicht zu verhindern, sollten Handwerker aber nicht unangekündigt aufhören zu arbeiten. Stattdessen ist ein sachliches, vorab stattfindendes Gespräch über die Rechte des Handwerkers und Konsequenzen, die er ergreifen kann, angebracht.
Kündigung als endgültiger Schlussstrich bei Baustopp
3. Wenn auch die Niederlegung der Arbeit nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, kann der Handwerker nach mindestens drei Monaten Baustopp auch die Kündigung der Zusammenarbeit aussprechen. In einem solchen Fall kommt es zur Kündigungsabrechnung. Dabei werden alle erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Außerdem dürfen Aufgaben, die vertraglich vereinbart waren, aber aufgrund der Umstände nicht erledigt werden konnten, ebenfalls zu einem kleinen Prozentsatz verlangt werden. So können Handwerker zumindest einen Teil der Verluste, die ihnen entstanden sind, wieder ausgleichen. Wichtig ist jedoch auch bei diesem Schritt die klare und transparente Kommunikation mit dem Auftraggeber. Denn oftmals ist dieser gar nicht mit seinen Pflichten gegenüber dem Handwerker vertraut.
Das höchste Ziel ist dabei stets, alte Denkmuster zu durchbrechen und deutlich zu machen, dass alle Parteien auf Augenhöhe agieren. Der Handwerker ist nicht einfach ein Untergeordneter, sondern ihm kommt dieselbe wichtige Rolle wie allen anderen zu. Das muss im Bauwesen ankommen und gewürdigt werden.
Über Andreas Scheibe
Andreas Scheibe ist geschäftsführender Gesellschafter mehrerer Unternehmen in der Baubranche und Gründer der Continu-ING GmbH aus Wittlich, einer Unternehmensberatung, die auf Lösungen für Handwerksunternehmen fokussiert ist. Mehr Informationen unter www.continu-ing.com/
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