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NAV Hamburg bietet 2025 neue Lehrgänge zur Asbestsanierung
Jede Firma, die sich mit der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien befasst oder bei ihren Tätigkeiten auf Asbest stößt, muss über einen Mitarbeiter verfügen, der an einem Asbest-Lehrgang teilgenommen hat. | Foto: Rathscheck Schiefer
In Zusammenarbeit mit der Bau-Innung Hamburg bietet der NAV seit 35 Jahren Lehrgänge zur Asbestsanierung nach den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe 'Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten'", kurz TRGS 519, an. Die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519 ist eine der Grundvoraussetzungen für Firmen, Asbestarbeiten überhaupt ausführen zu dürfen. Die Lehrgänge gliedern sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und vermittelt neben den gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit Asbest u.a. auch die Themenbereiche Asbestverwendung, Gesundheitsgefahren durch Asbest, Entsorgung von Asbestabfällen, Erkennen und Bewerten von Asbest sowie die praktische Durchführung von Sanierungsarbeiten.

Die Fortbildungslehrgänge richten sich an Asbest-Sachkundige. Nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung ist die Gültigkeit der Sachkundenachweise auf sechs Jahre begrenzt. Aufbauend auf dem vorhandenen Wissen sowie auf den praktischen Erfahrungen aus der Asbestsanierung wird über den aktuellen Stand der Technik informiert, der sich seit dem Erlangen der Sachkunde ergeben hat.

Die NAV-Lehrgänge sind bundesweit anerkannt. Zudem bietet der NAV auch einen berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen an sowie zur Entfernung von Schimmelpilz und der Entsorgung von künstlichen Mineralfasern. Weitere Informationen unter www.nav-ev.de


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