Neue VDI-Richtlinien zur Asbest-Erkundung
Asbest findet sich in vielen Gebäuden und ihren technischen Anlagen, die saniert oder abgebrochen werden. Die neue Gefahrstoffverordnung nimmt bei der Asbest-Erkundung das Bauhandwerk in die Pflicht. Klare Vorgaben für die Erkundung, Probenahme und Bewertung von potenziell asbesthaltigen Baumaterialien gibt die neu erarbeitete Richtlinienreihe VDI 6202.
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Um den wachsenden Anforderungen bei der Asbestsanierung und dem Recycling gerecht zu werden, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) seine entsprechenden Richtlinien aktualisiert. Sie definieren die Erkundung mit schadstoffbelasteten Materialien sowie den Umgang damit und unterstützen bei der Bewertung von Asbestprodukten.
Asbestgefahr: Bewertung von Recyclingmaterialien
Im VDI 6202 Blatt 10 geht es vor allem um die Erkundung und Bewertung von Asbest, das durch Sanierungs- und Abbrucharbeiten in potenzielle Recyclingmaterialien gelangt ist. Denn durch unsachgemäße Entsorgung gelangen Asbestfasern auch in recycelte Baumaterialien. Exakte Kenntnisse über die Zusammensetzung von Baustoffen sind nötig, um die Gefahrstoffbelastung richtig bewerten zu können. Ohne eine umfassende technische Erkundung und sorgfältige Probenahme besteht die Gefahr, dass Asbestfasern unbemerkt in den Recyclingkreislauf und so erneut in Baumaterialien gelangen.
Bewertung von Asbest in Brandschutzklappen
Die neue Richtlinien nach VDI 6202 Blatt 3.1 liefern klare Handlungsanweisungen für die Erkundung von Asbestvorkommen in raumlufttechnischen Anlagen und Brandschutzklappen. Durch den Alterungsprozess kann sich der Zustand von Asbestteilen den Brandschutzklappen erheblich verschlechtert haben. Es besteht das Risiko, dass Asbestfasern in die Raumluft gelangen. Daher sind Bauherren verpflichtet, bei asbesthaltigen Brandschutzklappen eine individuelle Bewertung durch Sachverständige vornehmen zu lassen.
Asbestbelastung: Qualifizierung von Fachkräften
Die aktualisierte VDI-MT 6202 Blatt 20.1 legt Standards für die Qualifizierung von Fachkräften fest, die mit asbestbelasteten baulichen und technischen Anlagen arbeiten. Sie definiert detaillierte Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen und richtet sich an Schadstoffgutachter sowie Sanierungsplaner.
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Einsprüche bei den ersten beiden Richtlinien erbittet der VDI in seinem elektronischen Einspruchsportal.
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