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Versicherungstipps

Für einen Garten- und Landschaftsbauer kann es durchaus verlockend sein, neben der normalen Gartenpflege auch den Winterdienst für einen Kunden zu übernehmen. Doch dabei ist Vorsicht angebracht, Winterdienste bergen zusätzliche unternehmerische Risiken, die auf jeden Fall abgedeckt sein sollten.

Vorsicht beim Winterdienst: Versicherungstipps
Hendrik Rennert ist Mitgründer und Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH, einem unabhängigen digitalen Versicherungsmakler für Unternehmer und Selbstständige.

Übernimmt ein selbstständiger Garten- und Landschaftsbauer auch Winterdienste, geht die Verantwortung und Haftung vom Auftraggeber bzw. Eigentümer des Gebäudes auf den Garten- und Landschaftsbauer über. Außerdem deckt nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung automatisch Winterdienste ab. Deshalb sollte man unbedingt seine bestehende Versicherung prüfen, und wenn nötig aufrüsten, beziehungsweise eine gesonderte Versicherung für Winterdienste abschließen.

Beispiel: Schaden entsteht schnell

Denn ein Schaden entsteht schnell. Ein Beispiel: Ein Gartenbauer übernimmt nicht nur die Planung, Gestaltung und Pflege des Gartens einer städtischen Klinik, sondern auch den Winterdienst. Er überhört den Wecker und somit ist der Gehweg vor der Klinik bis zu seiner Ankunft um acht Uhr nicht gestreut. Über Nacht hatte sich Glatteis gebildet. Eine Nachbarin ist mit ihrer Tochter auf dem Weg zur Kinderkrippe und rutscht genau auf diesem Wegabschnitt aus. Sie bricht sich den Oberschenkel und kann sechs Wochen nicht arbeiten. Als Selbstständige hat sie dadurch Umsatzeinbußen. Zusätzlich verlangt sie Schmerzensgeld. Insgesamt können sich in diesem Fall Kosten bis zu 40.000 Euro ergeben – rechnet man die Krankenhauskosten und eventuelle Sachschäden wie zerrissene Kleidung mit ein. Kommen im Extremfall auch noch lebenslange Rentenzahlungen dazu, kann der Schaden schnell die eigene berufliche Existenz bedrohen.

Unterschiede bei Räumarbeiten

Gerade beim Thema Winterdienst unterscheidet der Versicherer, ob die Räumarbeiten per Hand oder mit schwerem Gerät verrichtet werden. Gerade für das Räumen von großen Kundenparkplätzen vor einem Einkaufszentrum ist der richtige Versicherungsschutz existenziell. Deshalb sollte die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt vor Winterbeginn geprüft werden. Möglicherweise muss ein Einschluss beantragt oder eine separate Versicherung für Winterdienste abgeschlossen werden. Bei der Kalkulation der Prämie nehmen einige Versicherer die zu räumende Fläche als Basis, andere orientieren sich an dem Umsatz, der durch die Räumarbeiten erzielt wird.

Nicht nur Personen-, auch Sachschäden versichern

Neben den Personenschäden sind auch Sachschäden versichert. Beispiel: Ein Garten- und Landschaftsbauer räumt einen Parkplatz mit einer Handschneefräse. Dabei wird ein Eisklumpen an die Beifahrertür eines parkenden Autos geschleudert und verursacht eine Delle. Um für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, sollte die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden betragen. Vermögensschäden sind – bleiben wir bei dem Beispiel der Mutter, die sich den Oberschenkel bricht – lebenslange Rentenzahlungen.

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Einfacher Preis- und Leistungsvergleich

Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Winterdienste ist ein Vergleich ratsam. Wie hoch ist die monatliche Prämie? Und wie hoch die Deckungssumme. Mit welchen Leistungen kann ich rechnen? Auf www.finanzchef24.de können Garten- und Landschaftsbauer schnell und einfach einen Preis- und Leistungsvergleich durchführen. Und bei Bedarf auch online eine Versicherung abschließen. Bei Rückfragen stehen zusätzlich Gewerbeversicherungsexperten zur Verfügung.


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