Ab Juli steigen Löhne und Gehälter um 2,8 Prozent

Der BGL-Tarifausschuss-Vorsitzende Uwe Keller-Tersch erinnert, dass zum 01.07.2022 die 2. Stufe des Tarifabschlusses vom 24.08.2021 umgesetzt wird. Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt ab 01.10.2022.

Lohnerhöhung im GaLaBau
Auf der Homepage des Fachverbandes gibt es im Mitgliederbereich die Informationen zum geltenden Entgelttarifvertrag. | Foto: BGL

Wie der BGL-Tarifausschuss-Vorsitzende Uwe Keller-Tersch bestätigt, werden die Löhne und Gehälter zum 01.07.2022 um 2,8 % erhöht, wie es die 2. Stufe des Tarifabschlusses vom 24.08.2021 vorsieht. Die Ausbildungsvergütungen werden ebenso angepasst.

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Erhöhung des Mindestlohns ab 01.10.2022 auf 12,00 €.

Ab dem 01.10.2022 tritt zudem die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde in Kraft. Für den GaLaBau bedeutet dies, dass zu diesem Zeitpunkt die unterste Lohngruppe 7.6 dementsprechend auf 12 Euro/Stunde angehoben wird. Anders ausgedrückt, hat jeder Mitarbeiter, auch der aus der Lohngruppe 7.6, einen Anspruch auf einen Verdienst in Höhe von 12 Euro pro voller Zeitstunde. Auf die Ausbildungsvergütungen hat die Erhöhung des Mindestlohns keinen Einfluss.

Quelle: BGL


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