Jetzt noch Präventionszuschüsse der SVLFG sichern
Die Fördertöpfe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind noch gefüllt. GaLaBauer können noch bis zum 31. Oktober einen Zuschuss auf Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen, beantragen.
Präventionszuschuss der SVLFG: Was ist zu beachten?
Das Produkt darf erst gekauft werden nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Erst dann kann die Rechnung per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal bei der SVLFG eingereicht werden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Aktionen enden spätestens am 31. Oktober 2023. Auf nachfrage von B_I galabau teilte die SVLFG mit, dass noch in allen Fördertöpfen Geld vorhanden ist.
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Wohin mit Antrag auf Präventionszuschuss?
Erstmals können Anträge über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Sich hier rechtzeitig zu registrieren ist ratsam, damit der Antrag gleich zu Beginn der Aktion online gestellt werden kann. Außerdem stehen Antragsformulare im Internet bereit. Zusätzlich kann der Antrag per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder an die Faxnummer 0561 785-219127 gesendet werden.
Die Fördertöpfe im Überblick:
Maximalförderung | |
---|---|
Radwechselwagen | 30 %, max. 300 Euro |
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder | 30 %, max. 500 Euro |
Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit zwei Geräten) oder Helmfunk (zwei Geräte) | 30 %, max. 400 Euro |
Schleuderarme Werkzeuge für Freischneider | 30 %, max. 120 Euro |
Akkuschere für Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder Weihnachtsbaumproduktion (nur für Betriebe, die der LBG mit diesen Produktionszweigen gemeldet sind) | 30 %, max. 200 Euro |
· Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts) · Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz · UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) | 50 %, max. 400 Euro Hinweis: Bei der LBG versicherte Betriebe mit Saisonarbeitskräften können auch einen Förderantrag stellen! |
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