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Fördergelder der SVLFG für Gesundheitsschutz und Sicherheit im GaLabau beantragen
Noch bis zum 31. Oktober können Präventionszuschüsse bei der SVLFG beantragt werden. | Foto: Pixabay
Auch 2023 fördert die SVLFG wieder den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Fördergelder erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Anspruch haben alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die in den Jahren 2021 sowie 2022 keine Förderung erhalten haben. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Darüber hinaus gelten die in den Tabellen genannten Maximalförderungen.

Präventionszuschuss der SVLFG: Was ist zu beachten?

Das Produkt darf erst gekauft werden nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Erst dann kann die Rechnung per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal bei der SVLFG eingereicht werden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Aktionen enden spätestens am 31. Oktober 2023. Auf nachfrage von B_I galabau teilte die SVLFG mit, dass noch in allen Fördertöpfen Geld vorhanden ist.

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Wohin mit Antrag auf Präventionszuschuss?

Erstmals können Anträge über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Sich hier rechtzeitig zu registrieren ist ratsam, damit der Antrag gleich zu Beginn der Aktion online gestellt werden kann. Außerdem stehen Antragsformulare im Internet bereit. Zusätzlich kann der Antrag per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder an die Faxnummer 0561 785-219127 gesendet werden.

Die Fördertöpfe im Überblick:

Maximalförderung

Radwechselwagen

30 %, max. 300 Euro

Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder

30 %, max. 500 Euro

Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit zwei Geräten) oder Helmfunk (zwei Geräte)

30 %, max. 400 Euro

Schleuderarme Werkzeuge für Freischneider

30 %, max. 120 Euro

Akkuschere für Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder Weihnachtsbaumproduktion (nur für Betriebe, die der LBG mit diesen Produktionszweigen gemeldet sind)

30 %, max. 200 Euro

· Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts)

· Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz

· UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

50 %, max. 400 Euro

Hinweis: Bei der LBG versicherte Betriebe mit Saisonarbeitskräften können auch einen Förderantrag stellen!

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