Wie smarte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit auf der Straße sorgen

Moderne Kamera-Monitor-Systeme sind die unsichtbaren Lebensretter auf unseren Straßen und Baustellen. Gerade bei Fahrzeugen mit großem Vorbaumaß – wie Schneepflügen oder landwirtschaftlichen Maschinen – können sie das Risiko für Fußgänger, Radfahrer und das eigene Personal erheblich senken. Denn jeder zusätzliche Meter schränkt die Sicht ein und erhöht die Gefahr. Im folgenden DEULA-Expertentipps wird erläutert, warum solche Systeme Sinn machen und auf welche Prüfzeichen man beim Kauf achten muss.

Mehr Sicherheit bei Lkw & Co: Wie Kamera-Monitor-Systeme Unfälle vermeiden
Zunehmender Fahrradverkehr stellt ein besonderes Gefahrenpotenzial dar, denn sie werden mehr, älter und schneller. | Foto: AMAZONEN-WERKE H. DREYER SE & Co. KG

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Das bekannteste Kamerasystem an Fahrzeugen ist der Abbiegeassistent. Vor allem bei Lkw-Zügen soll der Assistent dabei unterstützen, schreckliche und oft tödlich verlaufende Unfälle mit Radfahrern zu minimieren oder getreu dem Motto „Vision Zero“ ganz auszuschließen. Darüber hinaus tragen die Systeme zur Sicherheit beim Einfahren in einen querenden Verkehr bei.

Ab einer Überschreitung des Vorbaumaßes, welches von der Mitte Lenkrad bis zum vorderen Fahrzeugende gemessen wird, von mehr als 3,50 Meter, ist ein Einweiser vorgeschrieben. Dieser muss von seiner Position aus den Verkehr gut einsehen können sowie einen freien Sichtkontakt zum einzuweisenden Fahrer haben. Darüber hinaus muss der Einweiser oft Gefahrenbereiche überqueren, um auch an nicht optimalen Standorten seine Aufgabe zu erledigen. Beim Winterdienst treten mitunter schlechte Witterungsbedingungen auf, sodass der Einweiser erst recht notwendig und wichtig ist.

Gefährdungen nehmen zu

Das große Vorbaumaß gefährdet allerdings nicht nur fahrende Verkehrsteilnehmer, sondern das einweisende Bauhofpersonal. Neben Schleppern mit Frontgeräten wie Schneepflug können auch Radlader und andere Kommunal- und Baufahrzeuge kritische Maße erreichen. Zunehmender Fahrradverkehr, besonders durch E-Bikes, stellt ein besonderes Gefahrenpotenzial dar, denn sie werden mehr und die Fahrer werden älter, aber nicht langsamer. Die Gefährdungen nehmen auf allen Seiten zu und Personal, welches „nur“ mitfährt, um gelegentlich einzuweisen, ist praktisch gar nicht vorhanden. In den meisten Fällen bleibt die Hoffnung, dass es gutgeht.

Eignungsprüfung für Kamera-Systeme

Das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel bietet die entsprechenden Prüfungen für Hersteller von Kamera-Monitor-Systemen an. Das Testzentrum wurde als Technischer Dienst vom Kraftfahrtbundesamt benannt und dafür, sich um Fragen des Sichtfelds zu kümmern. Die Eignung eines Kamera-Monitor.Systems wird über das Prüfzeichen „DLG-anerkannt Gesamt-Prüfung“ nach außen sichtbar gemacht. Die Prüfung für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme bewertet die Eignung des Systems für Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen in Bezug auf ihren Einsatz im landwirtschaftlichen Umfeld. Zudem werden die Systeme bei Einsätzen im außerlandwirtschaftlichen Bereich wie Winterdienst oder Landschaftspflege geprüft. Die Prüfung beinhaltet die Tauglichkeit gegenüber den schwierigen Einsatzbedingungen, der Objektdarstellung, den Gegenlichteigenschaften, der Signalübertragung und Ausfallsicherheit. Es findet eine Praxisprüfung des Systems auf einer Trägermaschine statt, wie zum Beispiel einem Vorbaugerät oder einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine, sowie die Bewertung durch Testfahrer nach einer praktischen Anwendung. Wer sich für ein DLG-zertifiziertes Nachrüstsystem entscheidet, ist auf der sicheren Seite. Von geeigneten Personen oder Stellen können auch Einzelgutachten erstellt werden. Alles andere entlässt nicht aus der Pflicht, einen Einweiser einzusetzen.

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Seit einiger Zeit stellt sich die Frage, ob die Regelung tragbar ist, dass ein Einweiser für sichere Fahrt sorgen kann. | Foto: DEULA
Seit einiger Zeit stellt sich die Frage, ob die Regelung tragbar ist, dass ein Einweiser für sichere Fahrt sorgen kann. | Foto: DEULA

Seit einiger Zeit stellt sich die Frage, ob die Regelung tragbar ist, dass ein Einweiser ab einem Vorbaumaß von 3,50 Meter für sichere Fahrt sorgen kann. Aus diesem Grund sollte die Nachrüstung mit einem Vorbau-Kamera-System (VKMS) in jedem Fall in Betracht gezogen werden. Außerdem muss die einweisende Person einen entsprechenden Überblick über die Verkehrssituation erlangen und sich dafür in den Bereich des fließenden Verkehrs begeben. Zudem sind weder die für das Einweisen erforderlichen Kenntnisse, noch die Kommunikation zwischen Fahrer und Einweiser geregelt. Missverständnisse zwischen Fahrer und Einweiser können letztlich auch dazu führen, dass gefährliche Situationen überhaupt erst entstehen. Es ist zu erwarten, dass sowohl der Fahrer als auch der fließende Verkehr, im Versuch eine Kollision zu vermeiden, nur aufeinander und nicht auf den dort ebenfalls befindlichen Einweiser achten. Dies führt zu einer Steigerung dessen Gefährdung. Besonders bei erhöhtem Vorbaumaß durch Frontanbaugeräte werden das Sichtfeld und damit die Sicherheit noch weiter eingeschränkt. Dies gilt für Frontmähwerke, Schneepflüge oder Böschungsmulcher gleichermaßen. Aus diesem Grund werden insbesondere seit längerem entsprechende Fahrer-Assistenzsysteme entwickelt und auch gefordert, die einen Einweiser ersetzen können.

Unser Autor

Martin Themann, Technischer Ausbilder DEULA Westerstede


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