Neues Pflasterbau-Verfahren

Für den Einbau von Pflasterdecken in gebundener Bauweise gibt es ein neuartiges Verfahren: Die sogenannte LTR-Verlegung steht für Lärmminderung, Tausalzbeständigkeit, Rutschhemmung. Die Verlegweise eignet sich sowohl für Naturstein- als auch für Betonsteinpflaster und ist zum Patent angemeldet.

Für Natur- und Betonsteinpflaster: Neues Pflasterbau-Verfahren
Das LTR-Verfahren wurde ausgiebig beim Einsatz von Natursteinen getestet: Hier wurden 5-seitig kugelgestrahlte Granitsteine mit gesägter Oberseite verbaut. | Foto: Burgetsmeier
Pflasterdecken, die in gebundener Bauweise errichtet werden, zeichnen sich durch eine hohe Belastbarkeit und Funktionalität aus. Trag-, Bettung-, Deckschicht und Fugen werden miteinander „verklebt“. Deshalb muss für eine sichere Entwässerung gesorgt werden. Die praktische Ausführung ist anspruchsvoll, witterungsabhängig und birgt im Gegensatz zur ungebundenen Bauweise ein größeres Fehlerpotenzial. Ist die Fläche sauber errichtet, bleibt sie in der Regel dauerhaft stabil und pflegeleicht. Mit dem neuartigen LTR-Verfahren können Pflasterdecken in gebundener Bauweise nun aber bei einer deutlich besseren Ausführungsqualität einfacher errichtet werden. Darüber hinaus verspricht das von Bernd Burgetsmeier zum Patent angemeldete Verfahren ein Plus an Gestaltungsfreiheit.
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Burgetsmeier ist Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Straßenbau, Fachbereich Pflasterbau. Er ist Mitglied im Arbeitsausschuss 6.6 „Pflaster und Plattenbeläge“  der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), im Kooperationsprojekt des Betonverbandes Straße, Landschaft, Garten  (SLG)  „Beurteilungsgrundlagen für die optische Bewertung von Flächen aus Betonpflastersteinen und -platten“ sowie vieler weiterer Arbeitsausschüsse- und kreise zum Thema Pflasterbau. | Foto: Burgetsmeier
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Burgetsmeier ist Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Straßenbau, Fachbereich Pflasterbau. Er ist Mitglied im Arbeitsausschuss 6.6 „Pflaster und Plattenbeläge“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), im Kooperationsprojekt des Betonverbandes Straße, Landschaft, Garten (SLG) „Beurteilungsgrundlagen für die optische Bewertung von Flächen aus Betonpflastersteinen und -platten“ sowie vieler weiterer Arbeitsausschüsse- und kreise zum Thema Pflasterbau. | Foto: Burgetsmeier
Bei der gebundenen (kurz: gebBw )Bauweise werden nach aktuellen Regelwerken wie u.a. der ATV DIN 18318:2019-09 und dem Merkblatt M FPgeb 2018 Pflastersteine aus Naturstein, Klinker oder Beton mit Haftschlämme auf einen Bettungs- und Drainagemörtel versetzt, mit einem darauf abgestimmten Fugenmörtel ausgefugt und nach der Ansteifphase manuell oder mit einer Schwammputzmaschine abgewaschen. Bei dieser klassischen gebBw wird üblicherweise eine Fugentiefe von 3-5 mm erreicht. Der Abwaschvorgang kann allerdings dazu führen, dass ungewollt deutlichere Vertiefungen in den Fugen entstehen. Ebenso besteht die Gefahr, dass der Wasserzementwert (w/z-Wert) an der oberflächennahen Zone der Fuge verwässert und damit verschlechtert wird. Die Folge: Die Fugenfüllung kann, je nach mechanischer Belastung und Witterungseinflüssen, bereits in den ersten Betriebsjahren verschleißen. Und genau hier setzt das LTR-Verfahren an: Es verzichtet auf das Abwaschen der restlichen Zementschlämme. Der frische Fugenmörtel wird lediglich mit einem Gummi-/Schaumstoffschaber abgezogen. Erst nach der kompletten Aushärtung wird die Oberfläche gereinigt und dabei zugleich veredelt. Per Kugel-, Sand-, oder Flammstrahlen, Stocken und/oder Schleifen wird im Nachgang in nur einem Arbeitsschritt und durchgängig die gewünschte Oberflächenstruktur hergestellt – wie ein Terrazzoboden aus Pflaster, erklärt der Pflasterexperte. Betreiber von LTR-Flächen profitieren von schmutzunempfindlichen Flächen und Bauherren von geringeren Einbaukosten, da der Arbeitsschritt Abwaschvorgang wegfällt.

Terrazzo-Pflaster

Die Fugenvertiefung  kann mit dem LTR-Verfahren auf < 1 mm „eingestellt“ werden. | Foto: Burgetsmeier
Die Fugenvertiefung kann mit dem LTR-Verfahren auf < 1 mm „eingestellt“ werden. | Foto: Burgetsmeier
Mit dem Verfahren können „Terrazzo-Pflasterflächen“ geschaffen werden, die eine deutlich höhere Ebenheit aufweisen. Leichte Überzähne werden durch das nachträgliche Veredeln beseitigt. Darüber hinaus kann die Rutschfestigkeit je nach Anforderung und Kundenwunsch auf der Fläche „eingestellt“ werden. Bautechnisch ergibt sich ein Vorteil durch die Fugenausbildung ohne Abwaschvorgang: Die Frost-/Tausalzbeständigkeit wird erhöht, weil die oberflächennahe Zone der Fuge nicht verwässert wird. Zusätzlich wird eine höhere Fugenfestigkeit erreicht, da das Fugenmaterial an der oberen Steinkante endet. Kerbspannungen durch Aufweitungen in der Fuge werden verringert und gleichzeitig trägt die identische Rautiefe von Stein und Fuge zur Lärmreduktion bei. Eine Unterschreitung der Werte im Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweisen in ungebundener Ausführung (M LP FGSV 621) ist erreichbar, da die Fugenvertiefung wegfällt oder reduziert wird. „Aufgrund der wissenschaftlichen Vorgaben ergibt die ungebundene Pflasterbauweise gegenüber Asphalt gemäß Merkblatt M LP eine Reduzierung von bis zu -2,8 dB(A). Diese Werte unterschreitet das LTR-Verfahren, da hierbei nicht von einer Fugenvertiefung von mindestens 3 mm ausgegangen werden muss“, so Burgetsmeier.

Zusätzlich kann das komplette System individuell optimiert werden. Die Haftzugfestigkeit der Seitenflächen und Steinunterseiten kann bei Betonsteinen zum Beispiel durch Profilierungen wie z.B. einen 5f-Verschiebeschutz mit zusätzlichen Rillen auf der Steinunterseite oder eine 5-fach Verschiebesicherung durch Abstandhalter an den vier Seitenflächen (LP 5) noch erhöht werden. Die Abstandshalter sind für die gebundene Bauweise zwar bedeutungslos, da die Fugenbreite sowieso vergrößert werden muss, aber ihre rauere Seitenfläche unterstützt den Verbund zwischen Pflaster und Bettung. Da es „nur“ um die rauere und vergrößerte Fläche geht, können Betonsteine auch mit einem reduziertem w/z-Wert gefertigt werden, mit dem die angeformten Abstandshalter nicht mehr sauber ausgebildet werden können. Bei Naturstein können Profilierungen zum Beispiel durch Rillierung entlang der Kopf- und Seitenflächen die Haftzugfestigkeit ebenso signifikant erhöhen. Auch bei den Steinunterseiten können entsprechende Vorgänge leistungssteigernd auf das Gesamtsystem eingesetzt werden. Spezielle Fugenmörtelrezepturen mit optimierter Druckfestigkeit und Elastizitätsmodul (E-Modul) könnten die Leistungsfähigkeit des Bauwerks zusätzlich steigern, erklärt der Experte gegenüber der B_I galabau und ergänzt: „Bei der gebBw müssen Bewegungsfugen unbedingt von erfahrenen Fachplanern gerechnet werden. Regelwerksvorgaben dafür gibt es nicht.“

Im niederbayerischen Hengersberg wurde mit dem LTR-Verfahren Granitpflaster eingebaut. | Foto: Burgetsmeier
Im niederbayerischen Hengersberg wurde mit dem LTR-Verfahren Granitpflaster eingebaut. | Foto: Burgetsmeier

Das Einbauverfahren hat sich beim praktischen Einsatz von Natursteinpflaster bewährt und rechnet sich laut Burgetsmeier insbesondere für Flächen ab ca. 200 m2. Im Vergleich zur klassischen gebBw sei das LTR- Einbauverfahren mit rund 10 % geringeren Kosten zu veranschlagen. Erste Testflächen und Eignungsprüfungen für eine Deckschicht aus Betonstein sollen in diesem Jahr gebaut werden. Mehr Infos zum Verfahren und Erfahrungsberichte aus den Marktgemeinden in Hengersberg und Sulzberg/Allgäu finden Interessierte auf der Website www.pflaster-terrazzo.de.

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