Kopfsteinpflaster barrierefrei abschleifen
Ungleiche Oberfläche, tiefe Fugen: Für Rollstuhlfahrer sind Naturstein-Pflasterflächen nicht selten unpassierbare Holperstrecken. Eine wirtschaftliche Lösung verspricht ein Verfahren, das der Baumaschinenhersteller Schwamborn entwickelt hat: Mit der neuen Fräsmaschine BEF 400RC lässt sich unebenes Kopfsteinpflaster der DIN 18040-3 entsprechend einebnen.
Das Mischen wird digital
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Gepflasterte Flächen im öffentlichen Raum sind oft Teil eines historischen Stadtbildes und nicht selten denkmalgeschützt. Allerdings erfüllen sie die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und der DIN-Vorschriften für Barrierefreiheit nicht, und auch der nötige Lärmschutz war bisher nur mit hohen Kosten oder gar nicht erreichbar. Ein klassisches Dilemma für Städte und Gemeinden.
Der Bodenspezialist Schwamborn mit Sitz in Wangen bei Göppingen hat ein Verfahren entwickelt, das gepflasterte Oberflächen relativ kostengünstig, schnell und nachhaltig eben, leise und barrierefrei macht. Entstanden ist es in Kooperation mit dem Betonbearbeiter Podobnik GmbH und dem Untergrundvorbereiter Falkenstein GmbH aus Schorndorf, die ähnliche Aufgaben im Auftrag der Städte Augsburg und Heidelberg hatten, wie Siegmund Griesheimer, Leiter der Schwamborn Anwendungstechnik erläutert.
Das Verfahren besteht aus drei Schritten:
- Zum Ebnen der Oberfläche kommt die Schwamborn BEF 400RC mit Trennscheiben-Rotor zum Einsatz.
- Die Fugen werden um den Pflasterstein ausgespült bzw. ausgeräumt und mit einem speziellen Fugenmaterial verfüllt (als Option).
- Optional kann das Ergebnis durch Einsatz einer professionellen Schleifmaschine (z.B. Schwamborn DSM 800RC) weiter verbessert werden. Die feinen Streifen, die durch den Fräsrotor entstehen, werden weiter eingeebnet, ohne die Griffigkeit zu vermindern.
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Ziel: Gefahrloses Begehen und Befahren
In der DIN 18040-3 heißt es: "Die Oberflächenbeschaffenheit von Bewegungs- und Begegnungsflächen sollte bei jeder Witterung leichtes, erschütterungsarmes und gefahrloses Begehen und Befahren mit dem Rollstuhl ermöglichen. Kennzeichen für solche Oberflächen sind, dass sie griffig und rutschfest sind." In der DGUV-Information zum Thema Barrierefreiheit auf öffentlichen Flächen heißt es: "Natursteine oder Natursteinpflaster erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht." Dabei spielt nicht nur die Oberfläche der Steine, sondern auch die Tiefe und Breite der Fugen eine entscheidende Rolle.
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Quelle: Schwamborn
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