Millionen-Geldbuße gegen Strabag
Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017. Ausgelöst wurde das Verfahren zunächst durch einen anonymen Hinweis im Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes.
Das Mischen wird digital
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Neben der kartellrechtlichen Relevanz sind Submissionsabsprachen auch nach Paragraph 298 des Strafgesetzbuches strafbar. Die Verfolgung der Unternehmen obliegt dabei dem Bundeskartellamt, für die Verfolgung der beteiligten Personen ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Im vorliegenden Fall hat das Bundeskartellamt im September 2021 gemeinsam mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Köln eine Durchsuchungsaktion durchgeführt.
Das Verfahren gegen das Unternehmen Kemna wurde in Anwendung der Vorschriften zur sogenannten Kronzeugenregelung eingestellt, weil Kemna mit dem Bundeskartellamt kooperierte und erst durch die von Kemna vorgelegten Beweismittel der Nachweis der Tat ermöglicht wurde. Die Strabag hat während des Verfahrens ebenfalls mit dem Bundeskartellamt kooperiert und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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