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Mit Weiterbildungen punkten und Mitarbeiter binden

Der Fachkräftemangel erfasst mittlerweile sämtliche Wirtschaftszweige. Unternehmen stellt dies vor gewaltige Herausforderungen. Allerdings unterstützt der Gesetzgeber Betriebsinhaber unter anderem mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Qualifizierungschancengesetz: Fachkräftemangel im GaLaBau bekämpfen
Eine vom Betrieb finanzierte Weiterqualifizierung lockt nicht nur Bewerber, sondern das Unternehmen leistet einen wichtigen Beitrag in Bezug auf die Mitarbeiterbindung. | Foto: Pixabay/Andre_Grunden

Betriebe, die mit Fortbildungsversprechen locken, sind auf dem richtigen Weg, um das Interesse potenzieller Bewerber zu wecken. Die Weiterqualifizierung im Bereich Führerschein ist das beste Beispiel. Die Klasse T reicht auf Dauer für ein Beschäftigungsverhältnis in einem jungen und aufstrebenden Unternehmen nicht aus. Zumindest ist dies fraglich. Eine vom Betrieb finanzierte Weiterqualifizierung lockt jedoch nicht nur Bewerber. Damit leisten Unternehmen auch einen wichtigen Beitrag in Bezug auf die Mitarbeiterbindung. Inhaber der Klasse CE werden zudem in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft dringend gesucht.

Allerdings ist die Kalkulation für Betriebsinhaber die Crux an der Geschichte. Es gibt für sie kaum eine Sicherheit, dass die Beschäftigten nach der kostenintensiven Qualifizierungsmaßnahme im Betrieb verbleiben oder ausscheiden. Darüber hinaus können sich Arbeitgeber im Potenzial der Beschäftigten irren. Das Risiko lässt sich nicht vollkommen ausschließen, aber um einiges verringern - beispielsweise dann, wenn alle Förderungsmöglichkeiten für die Qualifikationen ausgenutzt werden können.

Das Qualifizierungschancengesetz im GaLaBau

Mit diesem Gesetz wird Arbeitgebern die Möglichkeit zur Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer geschaffen. Auf der Grundlage des Gesetzes sind Zuschüsse bis zu 100 Prozent möglich - gestaffelt nach Betriebsgröße. Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse für die Zeit der Freistellung ihrer Beschäftigten. Das Gesetz sieht folgende Fördervoraussetzungen vor:

  • Der Erwerb eines Berufsabschlusses liegt länger als zwei Jahre zurück.
  • Der Mitarbeiter darf in den letzten zwei Jahren nicht über das Qualifizierungschancengesetz gefördert worden sein.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden dauern.
  • Die Qualifizierungen sowie der Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.

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Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber. In Schleswig-Holstein gibt es beispielsweise den Qualifonds für die Land- und Forstwirtschaft. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird für Auszubildende in der Landwirtschaft der Erwerb des T-Führerscheins gefördert, was allerdings nicht automatisch auch für Auszubildende des Berufs Fachkraft Agrarservice gilt.

Die DEULA rät

Erste Informationen

Bundesverband DEULA e.V.

Hubert Lücking

info@deula.de

+49 (0) 4488 830150

Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz stehen online auf der Website der DEULA Westfalen-Lippe unter www.deula.de.

Wer die einzelnen Förderprogramme in Anspruch nehmen möchte, sollte sie nicht nur kennen. Es kommt vor allem darauf an, Bildungsangebote ausfindig zu machen, die mit den erforderlichen Zertifikarten ausgestattet sind. Die DEULA-Bildungseinrichtungen in Ihrer Nähe kennen die einzelnen Fördermöglichkeiten und bieten die anerkannten Kurse an, um eine maximale finanzielle Unterstützung für die Qualifizierung von Mitarbeitern zu erhalten. Zudem kennen sich die DEULA-Mitarbeiter mit der Antragstellung aus und wissen, wie diese zum Erfolg führt. Erkundigen Sie sich beim DEULA-Standort in Ihrer Nähe.

Unsere Autorin: Karin Kirchner, Bildungsberatung an der DEULA Westfalen-Lippe GmbH | Foto: Deula
Unsere Autorin: Karin Kirchner, Bildungsberatung an der DEULA Westfalen-Lippe GmbH | Foto: Deula

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