Kegelspalter als Anbaugerät

Die Carl Beutlhauser Baumaschinen GmbH präsentierte auf ihrer Hausausstellung einen Kegelspalter als Anbaugerät für den Baggereinsatz. Im Gegensatz zu Spaltern, die an Traktoren betrieben werden, darf der „Black Splitter“ am Minibagger gewerblich eingesetzt werden.

Gewerbliche Nutzung erlaubt: Kegelspalter als Anbaugerät
Gewerbliche Nutzung möglich: Das Verbot der Berufsgenossenschaft gilt nicht für den „Black Splitter“ am Minibagger.

Dass ein kleiner Metallkegel eine solche Brechkraft im Holz entwickelt, glaubt man erst, wenn man es selbst gesehen bzw. ausprobiert hat. Mit seiner Spitze spießt der Kegelspalter den zu bearbeitenden Stamm auf, dann dreht sich das zweischneidige Gewinde unbeirrbar in das Hartholz, das im Nu knackt und in handliche Stücke zerbricht. An dem Anbaugeräte-Highlight für Minibagger kam kein Besucher am Tag der offenen Tür in der Beutlhauser-Niederlassung in Rednitzhembach bei Nürnberg vorbei. Bereits seit 1996 dürfen Zapfwellen-angetriebene Kegelspalter laut BG nicht mehr gewerblich betrieben werden. Beim Aufknacken der Holzstämme hatte es hier zu viele Unfälle gegeben. Der von Beutlhauser live gezeigte "Black Splitter", eine spezielle Anbau-Variante für den Baggereinsatz, darf hingegen gewerblich eingesetzt werden. Denn bei diesem hydraulisch angetriebenen Kegelspalter sitzt der Bediener geschützt in der Kabine des Baggers, ein zweiter Helfer draußen ist nicht erforderlich. eb


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