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Feinstaub – der unsichtbare Gegner

Die Ansage der EU ist klar: Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Bevölkerung wirksamer vor Emissionen schützen, die Grenzwerte – vor allem beim Feinstaub – müssen eingehalten werden. Die Frage ist nur wie. Die Datenlage beim Feinstaub ist dünn und erschwert die Suche der Städte nach den richtigen Gegenmaßnahmen.

Kommentar: Feinstaub – der unsichtbare Gegner
Einfach einen Filter drauf, und auch alte Baumaschinen sind sauber! Aber bekommen Städte wie Berlin dadurch wirklich ihr Feinstaubproblem in den Griff? | Foto: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

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Die meisten Baumaschinen werden von Dieselmotoren angetrieben. Dieselmotoren stoßen Rußpartikel aus, und die gehören zum gesundheitsgefährdenden Feinstaub. In vielen deutschen Städten werden die Feinstaubgrenzwerte seit Jahren überschritten, und zwar trotz der vielerorts existierenden Umweltzonen. Der Stuttgarter Messstation Neckartor gebührt gar die zweifelhafte Ehre, die schmutzigste Messstelle Deutschlands zu sein. Die Feinstaub-Grenzwerte werden dort trotz der seit Jahren geltenden Umweltzone in letzter Zeit eher noch häufiger anstatt seltener überschritten. Die baden-württembergischen Städte und ihre Leidensgenossen in den anderen Bundesländern wollen den Ausstoß verringern, um sich keine Geldbußen der EU einzuhandeln, und fordern daher eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen.

Lösung gesucht

So weit die logische Argumentation. Das größte Problem dabei: Die Städte wissen eigentlich gar nicht, wo die Feinstaubbelastung herkommt; lediglich die mutmaßlich hohe Hintergrundbelastung ist Konsens. Die Messstellen, die die Überschreitungen melden, stehen jedenfalls in der Regel nicht an Baustellen. In deren Natur liegt es, mal hier, mal dort für eine begrenzte Zeit aufzutreten. Die Messstellen sind dagegen lange Zeit am selben Ort, und zwar häufig direkt an Straßen. Der Vorschlag der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, die Regelung auf die sogenannten „hot spots“ der Feinstaubbelastung zu beschränken, ist so gesehen gar nicht so abwegig und folgt jedenfalls konsequent dem Ansatz, erst einmal nur auf konkrete Gefährdungen zu reagieren.

Augen zu und durch

Wer wissen will, wie viele Partikel eine Baumaschine ohne Filter ausstößt, muss sich mit einem speziellen Partikelmessgerät hinter den Auspuff oder zumindest in die unmittelbare Nähe der Maschine stellen; so wie es die IG BAU schon mehrfach öffentlichkeitswirksam getan hat. Das aber tun die Gemeinden nicht. Das bedeutet, dass die Bauwirtschaft weiterhin das wird ausbaden müssen, was Industrie, Straßenverkehr und übrigens auch private Kaminöfen in unseren Städten anrichten. Dass die Branche sich dagegen wehrt, ist richtig und nur allzu verständlich.

Trotzdem: Die Bauwirtschaft täte gut daran, sich nicht im Konflikt mit der EU oder den Kommunen zu verkämpfen. Strengere Grenzwerte werden kommen, wahrscheinlich auch die Filterpflicht. Nur ausgesprochene Optimisten werden davon ausgehen, dass mit der Stufe V der Regulierungshunger der EU-Kommission gestillt ist. Schließlich ist man bei Lkw schon eine Stufe weiter, und die EU wird bemüht sein, die Regelungen für Baumaschinen – sinnvoll oder nicht – an diesen Standard anzugleichen.

Gesundheitsschutz ausgeklammert

Der nächste Schwachpunkt: Die Einschränkungen sollen nur in solchen Städten gelten, in denen die Feinstaubgrenzwerte überschritten werden. Einmal abgesehen davon, dass Feinstaub und Rußpartikel nicht dasselbe sind, muss man sich fragen, wo in der ganzen Diskussion der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Bevölkerung überhaupt eine Rolle spielt. Würde man diesen ernst nehmen, müsste man nämlich zumindest in Betracht ziehen, überall und jederzeit nur noch Baumaschinen mit Rußpartikelfilter einsetzen; und hätte dies möglicherweise schon vor vielen Jahren tun sollen. Einfach weil er das derzeit einzige bekannte technische Verfahren ist, das die Rußmenge im Abgas nahe Null reduziert.

Das bedeutet auch: Diejenigen, deren Vertreter bislang am engagiertesten für die Filterpflicht trommeln, nämlich die Arbeitnehmer, spielen in den Maßnahmen der Städte bislang gar keine Rolle. „Die EU-Richtlinie dient primär der Verbesserung einer schlechten Luftqualität und nicht dem Arbeitsschutz“, bestätigt Christine Köneke von der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. Zudem könne die Exposition gering sein, auch wenn die Grenzwerte überschritten würden. Dass dies an innerstädtischen Baustellen der Fall ist, haben Untersuchungen der letzten Jahre gezeigt. Ob dieser Feinstaub für die Beschäftigten auf den Baustellen aber wirklich gefährlich ist, darüber wird noch gestritten.

Probleme bleiben

Dass die Städte mit den Beschränkungen für Baumaschinen ihre Grenzwert-Probleme in den Griff bekommen werden, ist angesichts des anerkannt niedrigen Beitrags der Bauwirtschaft zur Feinstaubbelastung höchst unwahrscheinlich. Sie werden nach anderen Wegen suchen müssen, auch unpopulären wie Beschränkungen für den Straßenverkehr. Nur liegen auch hier Studien vor, die zeigen, dass Tempolimits – im Gegensatz beispielsweise zur Verstetigung des Verkehrsflusses durch eine „grüne Welle“ – die Rußbelastung nicht verringern.

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Überhaupt haben sich fast alle Maßnahmen, die die Belastung verringern sollen – wir denken zum Beispiel an die Versuche, die Straßen zu wässern, um den Staub zu binden –, als unwirksam erwiesen. In Gelsenkirchen zum Beispiel denkt man zurzeit über mehr Straßengrün als „Staubfänger“ nach. Wirkung: unbekannt. Das einzige, was vermutlich helfen würde, sind Fahrverbote; als stunden- oder tageweise Vollsperrungen oder nach dem Muster: an einem Tag die Fahrzeuge mit geraden, an einem anderen die mit ungeraden Endziffern auf dem Nummernschild. Die Reaktion der Bevölkerung würde ganz sicher die Proteste rund um Stuttgart 21 noch in den Schatten stellen.


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