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Pflicht zur E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Am 1. Januar 2025 ist in Deutschland eine umfassende Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze in Kraft getreten. Sie soll die Effizienz in der Buchhaltung steigern sowie Steuerbetrug eindämmen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen der Baustoff-Branche?

E-Rechnung seit 1. Januar 2025 Pflicht – Was Baustoff-Firmen jetzt tun müssen
Die Praxis EDV AG bietet schon seit Jahren Software-Lösungen für die Baustoff-Branche, die jetzt auch der E-Rechnungspflicht entspricht. | Foto: PraxisEDV

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Die Einführung der E-Rechnungspflicht hat mehrere Ziele: Sie soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen erhöhen, die Digitalisierung vorantreiben und die Steuerverwaltung verbessern. Ab 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, die den europäischen Normen entsprechen. Besonders relevant sind die Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung. Die E-Rechnungspflicht markiert damit einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Geschäftsverkehr. Unternehmen sollten spätestens jetzt Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen erfüllen zu können.

Übergangsregelungen für die E-Rechnung

Während der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen ab 2025 verpflichtend sind, gibt es für die Ausstellung und den Versand von E-Rechnungen Übergangsregelungen:

  • Bis Ende 2026 können Unternehmen bei Zustimmung des Empfängers weiterhin Papierrechnungen oder nicht-standardisierte elektronische Formate (z.B. PDFs) verwenden.
  • Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ausschließlich E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 2028 gilt dies für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

E-Rechnung: Herausforderungen und Chancen

Unternehmen, die bisher wenig in die Digitalisierung ihrer Prozesse investiert haben, stehen nun vor der Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Anpassung der internen Prozesse. Dies bedeutet nicht nur die Anschaffung neuer Software, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter und die Integration der Systeme in die bestehende IT-Landschaft.

Doch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse bietet auch erhebliche Vorteile: Unternehmen können ihre Buchhaltungsprozesse optimieren, Fehler reduzieren und Kosten sparen.

Lösungen vom Branchen-Softwareanbieter

Die Praxis EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG bietet schon seit einigen Jahren umfassende Software-Lösungen für die Baustoff-Branche, die jetzt auch zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen dienen können. Die „WDV2024 Team“ ist darauf ausgelegt, den Empfang, die Erstellung, Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen nahtlos in bestehende Prozesse zu integrieren. Durch die Verwendung modernster Technologien werde gewährleistet, dass Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren, so der Branchen-Softwareanbieter.

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Quelle: PraxisEDV


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