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Was Kettensägen im Forst ab Sommer 2025 wert sind

Zum 1. Juli 2025 treten neue Entschädigungssätze für den Einsatz von Motorsägen bei Forstbeschäftigten in Kraft. Die Anpassung betrifft alle Länder mit Ausnahme von Hessen und basiert auf aktualisierten Kostenfaktoren wie Maschinenpreisen, Bioöl und Indexwerten. Wir fassen die wichtigsten Eckdaten für Forstbetriebe, Behörden und Waldarbeiter zusammen.

Motorsägenentschädigung 2025: Neue Sätze für Forstbeschäftigte ab 1. Juli
Für die Beschäftigten mit Tätigkeiten in der Waldarbeit der Länder haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die Motorsägenent-schädigung angepasst. | Foto: Pixabay/markusspiske

Ab dem 1. Juli 2025 treten für die Forstbeschäftigten der Länder (außer Hessen) neue Motorsägenentschädigungssätze in Kraft. Grundlage dafür ist die aktualisierte Vereinbarung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der IG BAU. Die Sätze betreffen unter anderem den Einsatz bei Holzerntearbeiten sowie bei Arbeiten außerhalb der Holzernte – differenziert nach Gesamt- und Lastlaufstunden.

Kettensägeneinsatz: Was wird entschädigt?

Für Länder mit Gestellung von Betriebsmitteln wie Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff gelten ab Juli 2025 folgende Entschädigungssätze:

  • 7,13 Euro pro tatsächlich angefallener Betriebsstunde außerhalb der Holzernte
  • 3,28 Euro je Arbeitsstunde bei Holzerntearbeiten
  • 1,43 Euro je Arbeitsstunde bei überwiegender Handentrindung

Ohne Gestellung der Betriebsmittel liegt die Entschädigung entsprechend höher:

  • 4,64 Euro (außerhalb Holzernte)
  • 2,13 Euro (Holzernte)
  • 0,93 Euro (Handentrindung)

So werden die Sätze berechnet

Die Grundlage der Entschädigungswerte bildet ein umfassend aktualisiertes Kostenmodell. Dabei fließen die durchschnittlichen Anschaffungskosten gängiger Motorsägen (z. B. Stihl MS 462 C-M VW, Husqvarna 560 XP G) ebenso ein wie Faktoren für Instandhaltung, Lagerung, Transport und Verzinsung.

Für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 ergibt sich laut Berechnung ein Entschädigungswert von:

  • 13,45 Euro pro Lastlaufstunde
  • 7,13 Euro pro Gesamtlaufstunde

Bioöl und Sonderkraftstoff im Fokus

Ein ebenfalls regelmäßig aktualisierter Bestandteil der Kalkulation ist der Preis für Bio-Sägekettenhaftöl. Dieser wurde auf 4,70 Euro pro Liter festgelegt. Sonderkraftstoff wird nach jeweiligen Länderregelungen entschädigt und ist daher nicht bundesweit einheitlich geregelt.

Fazit

Die angepassten Sätze bilden die realen Nutzungskosten aktueller Profimodelle im Forst praxisnah ab und sorgen für mehr Transparenz im Arbeitsalltag. Mit Blick auf steigende Betriebskosten und Gerätepreise ist die Anpassung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten im Landesforst.

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❓ Häufig gestellte Fragen zur Motorsägenentschädigung ab Juli 2025

Was ist die Motorsägenentschädigung?

Die Motorsägenentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für Forstbeschäftigte, die bei ihrer Arbeit Motorsägen einsetzen. Sie richtet sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer und dem Einsatzzweck.

Wer erhält die Motorsägenentschädigung?

Beschäftigte der Landesforsten, die unter den Tarifvertrag der Länder Forst (TV-L-Forst) fallen – mit Ausnahme von Hessen, das eigene Regelungen anwendet.

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Ab wann gelten die neuen Entschädigungssätze?

Die aktualisierten Sätze gelten ab dem 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026.

Wie hoch ist die Motorsägenentschädigung ab Juli 2025?

Je nach Einsatzart unterscheidet sich der Satz:

  • 7,13 € pro Betriebsstunde außerhalb der Holzernte
  • 3,28 € je Arbeitsstunde in der Holzernte
  • 1,43 € bei überwiegender Handentrindung

In Ländern mit Gestellung von Bioöl und Sonderkraftstoff gelten reduzierte Sätze von 4,64 €, 2,13 € und 0,93 €.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsstunde und Arbeitsstunde?

  • Betriebsstunde (Gesamtlaufzeit): Die gesamte Laufzeit der Motorsäge, unabhängig von Last.
  • Arbeitsstunde (Lastlaufzeit): Zeit, in der die Säge unter Volllast arbeitet – z. B. beim Fällen oder Entasten.

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Wie werden die Sätze berechnet?

Die Entschädigung basiert auf einer Berechnung der durchschnittlichen Nutzungskosten von Motorsägen – inklusive Abschreibung, Wartung, Lagerung und Kraftstoffbedarf.

Warum gibt es unterschiedliche Sätze mit und ohne Gestellung von Betriebsmitteln?

Länder, die Bioöl oder Sonderkraftstoff nicht selbst zur Verfügung stellen, zahlen höhere Entschädigungssätze zur Deckung dieser Zusatzkosten.

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