So schützen sich Forstarbeiter vor Gesundheitsgefahren

Bei Tätigkeiten im Forst können Personen in Kontakt mit Nagetieren und deren Ausscheidungen kommen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt daher vor gesundheitlichen Auswirkungen einer Infektion mit Hantaviren und zählt Schutzmaßnahmen auf.

Hantaviren im Forst: So gefährlich ist eine Infektion
Aufgepasst bei Reinigungsarbeiten: Eine Infektion mit dem Hantavirus kann über den Kontakt mit Ausscheidungen wie Kot, Urin, Blut oder Speichel infizierter Rötelmäuse erfolgen. | Foto: Petra Stemmler-Richter
Bei ihren Angaben verweist die SVLFG auf verschiedene Quellen wie das Umweltbundesamt und das Robert Koch Institut. Vor allem Rötelmäuse können demnach Hantaviren auf Menschen übertragen. Die kleinen Nager sind in Deutschland Hauptüberträger dieser gefährlichen Krankheitserreger. Hantaviren verursachen beim Menschen in Abhängigkeit vom Virustyp verschiedenartige Krankheitsbilder, die zum Teil einen schweren Verlauf haben bis hin zu Nierenfunktionsstörungen. Eine Infektion kann über Kontakt mit Ausscheidungen wie Kot, Urin, Blut oder Speichel infizierter Rötelmäuse erfolgen. Der Erreger wird über das Einatmen von kontaminiertem Staub, über Schmierinfektion, über den Kontakt von verletzter Haut mit kontaminiertem Material sowie durch Tierbisse übertragen.

Forstwirt erleidet Hantavirus-Infektion

So erlitt im Februar vergangenen Jahres ein Forstwirt beim Reinigen einer Waldhütte eine Hantavirus-Infektion, nachdem er Staub eingeatmet hatte, der Partikel von Ausscheidungen des Nagetiers enthielt. Der Versicherte erkrankte an hämorrhagischem Fieber, einer mit Blutungen einhergehenden, fieberhaften Infektionskrankheit. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sowie eine Infektion des Menschen über Haustiere oder über Vektoren, wie zum Beispiel Mücken oder Zecken, wurde den Angaben zufolge bisher nicht nachgewiesen.

Was tun bei Krankheitssymptomen?

Ein großer Teil der Infektionen verläuft ohne Symptome. Im Falle einer Infektion können nach zwei bis vier Wochen grippeähnliche Krankheitssymptome auftreten. Dazu gehören zum Beispiel plötzliches hohes Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen. Wer diese Krankheitssymptome bemerkt, sollte dringend einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und auf den Kontakt mit dem Nagetier, dessen Ausscheidungen beziehungsweise mit kontaminierten Materialien hinweisen, so die SVLFG.

Welche Tätigkeiten im Forst sind risikobehaftet?

Vor allem Rötelmäuse können Hantaviren auf Menschen übertragen. | Foto: NW-FVA/Abteilung Waldschutz
Vor allem Rötelmäuse können Hantaviren auf Menschen übertragen. | Foto: NW-FVA/Abteilung Waldschutz

Ein besonderes Ansteckungsrisiko besteht bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten in Waldhütten, bei der Nagetierbekämpfung – zum Beispiel beim Umgang mit Mausefallen – sowie beim Umschichten von Holzstapeln. Hantaviren können in der Umwelt mehrere Wochen überdauern. Wirkungsvollen Schutzmaßnahmen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Deshalb muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

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Diese Schutzmaßnahmen gibt es

  • Unterweisung mit Musterbetriebsanweisung
  • Minimieren von Staubentwicklung bei der Arbeit
  • Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei Tätigkeiten mit besonderem Ansteckungsrisiko

Was zur empfohlenen PSA gehört

  • Körperbedeckende Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung oder Chemikalienschutzanzug (zum Beispiel Einweg-Overall Chemikalienschutz – Typ 4B)
  • Schutzhandschuhe
  • Augenschutz
  • Partikelfiltrierender Atemschutz – FFP2 mit Ausatemventil
Bei einer Infektionsgefährdung durch Hantaviren sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebotsvorsorge) anzubieten, so die SVLFG. Arbeitgeberbetriebe müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die SVLFG unterstützt versicherte Unternehmen mit der kostenlosen Musterbetriebsanweisung „Hantavirus“. Je nach Gefährdungsbeurteilung ist diese den tatsächlichen Betriebsverhältnissen anzupassen und bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Hier gibt es die Musterbetriebsanweisung.

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Quelle: SVLFG


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