Welche Absicherung ist wirklich nötig?

Eigentlich sollte der GaLaBauer nur das Moos auf dem Golfplatz vernichten, nun ist aber der behandelte Rasen gelb. Eine Grünfläche von 10.000 m2 musste abgetragen und neu angelegt werden. Die Kosten: 150.000 Euro. Viel Geld für den GaLaBauer, das er dank seiner Versicherung nicht selbst zahlen muss.

GaLaBau: Welche Absicherung ist wirklich nötig?
Benjamin Papo ist Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH, ein digitaler Versicherungsmakler für Unternehmer und Selbstständige, mit Sitz in München. | Foto/Grafik: Finanzchef24
Für GaLaBauer gilt keine Versicherungspflicht. Welche Versicherung nötig ist, hängt immer vom individuellen Risiko ab. Ein Betrieb sollte jedoch die Risiken absichern, die die Firmenexistenz in Gefahr bringen können. Darum darf keine Firma auf eine Betriebshaftpflicht verzichten. Ohne sie können schon kleine Fehler das Unternehmen finanziell ruinieren. Denn ein Betrieb haftet für alle Schäden, die durch Mitarbeiter bei der Arbeit entstehen. Wenn Mensch oder Sachen geschädigt werden, übernimmt die Haftpflicht fällige Zahlungen. Die Betriebshaftpflicht verfügt zudem über eine passive Rechtschutzfunktion. Erweisen sich die erhobenen Forderungen als ungerechtfertigt, übernimmt sie die Rechtskosten zur Abwehr. Und sie greift auch, wenn durch den Einsatz von Giftstoffen ein Umweltschaden an Privateigentum oder einer Person entsteht.

Diebstahl von Baumaterialien: Wer haftet?

Wer über ein eigenes Lager verfügt, kann seine Bestände und Maschinen über eine Geschäftsinhaltsversicherung absichern. Diese Versicherung kommt für finanzielle Verluste durch Einbruch und Diebstahl auf. Dazu benötigen GaLaBauer auch eine Absicherung, die außerhalb des eigenen Lagers greift. Hier bietet die Autoinhaltsversicherung den nötigen Schutz. Diese Police versichert eigene Güter, die im eigenen Fahrzeug im Rahmen des Werkverkehrs transportiert werden. Über eine Zusatzleistung kann auch das Baustellenrisiko abgesichert werden. Diese Erweiterung stellt sicher, dass Maschinen und Werkstoffe auf der Baustelle rund um die Uhr versichert sind. Der Schutz greift aber nur bei Einbruch in abgeschlossenen Container, Räume oder Fahrzeuge.

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Reparaturkosten von Maschinen: Wer zahlt?

Schutz bei Schäden an Baumaschinen und mobilen Arbeitsgeräten ermöglicht die Maschinenbruchversicherung. Zu den versicherten Schäden zählen Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Konstruktion- und Materialfehler und Kurzschluss. Im Schadensfall ersetzt diese Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Zeitwert der Maschine. Schäden infolge von Abnutzung oder vorsätzlicher Beschädigung sind nicht versichert.

Was gilt es noch zu beachten?

GaLaBauer sollten darauf achten, dass ihre Betriebshaftpflicht auch Tätigkeitsschäden einschließt. Dabei handelt es sich ganz explizit um Schäden an Objekten, die Gegenstand der Beauftragung sind. Zum Beispiel, wenn beim Aushub eine Wasserleitung beschädigt wird und so eine Straße geflutet wird. Gleiches gilt für Nachbesserungsschäden, die in Folge einer Ausbesserung entstehen können. Zum Beispiel, wenn bei einer Drainageverlegung ein beschädigtes Rohr verbaut wird und zur Mangelbeseitigung der Boden erneut aufgerissen werden muss. Grundsätzlich nicht versicherbar ist ein Erfüllungsschaden. Zum Beispiel dann, wenn die gebuchte Leistung nicht rechtzeitig fertig wird und dem Auftraggeber ein finanzieller Schaden entsteht.


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