Autobahn GmbH macht Bau-Kapazitäten frei
Gemeinsam mit der Bauwirtschaft arbeitet die Autobahn GmbH des Bundes in konzertierter Aktion daran, die Straßeninfrastruktur in den Überschwemmungsgebieten wiederaufzubauen. Die Autobahngesellschafft des Bundes macht Kapazitäten frei, damit die Baufirmen vorrangig Flutschäden beheben können.
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Autobahngesellschafft schichtet Bauvorhaben um
Zunächst sollen provisorische Maßnahmen kurzfristig Abhilfe schaffen und Baumaßnahmen überhaupt erst ermöglichen. Hierfür werden Baukapazitäten bei den Baufirmen umgeschichtet: Teils werden andere Bauvorhaben der Autobahn GmbH zeitlich verlegt, teils werden Kapazitäten aus anderen Regionen im Bundesgebiet komplett verlagert. Die notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten unbürokratisch beschleunigt und Vergaben pragmatisch umgesetzt werden, hieß es vom ZDB, dem HDB und die Autobahngesellschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Länder richten Hochwasser-Notvergabe ein
Für Vergabeverfahren, die mit der Beschaffung von Leistungen für den Wiederaufbau und die Schadensbegrenzung an Infrastruktur und zur Beseitigung von Umweltschäden, die im Rahmen der Unwetterkatastrophe entstanden sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August die UVgO und den 1. Abschnitt der VOB/A ausgesetzt. Auch in Rheinland-Pfalz wurde das entsprechende Vergaberecht ausgesetzt. Die Vergabeerleichterungen sollen zunächst bis zum Jahresende gelten. Zur Beschaffung im Zusammenhang mit Hochwasserschäden hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 17. August ein Rundschreiben veröffentlicht, das auf die Anwendung der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb hinweist.
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Die schnell geschaffenen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen nutzt die Autobahn GmbH, um Bauunternehmen direkt beauftragen zu können. So laufen bereits Planungen für einen Brücken-Ersatzneubau für die A61 bei Swisttal, wo der Schießbach die komplette Fahrbahnbreite durchschnitten und zerstört hat.
Schäden beheben möglichst vor Wintereinbruch
Auch sonst arbeitet die Autobahn GmbH in Kooperation mit Gutachter- und Ingenieurbüros und Baufirmen mit Hochdruck an der Behebung der Schäden. Vor allem im Bereich der Niederlassung Rheinland laufen parallel Sondierungen des Untergrundes, Räumungs- und Abrissarbeiten sowie die Wiederherstellung von Fahrbahnen, Böschungen und Bauwerken. Dringend notwendig sei, so HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller, dass die größten Aufräumarbeiten und die Wiederherstellung der wichtigsten Infrastrukturen erledigt seien, bevor der Winter einbricht.
Planung und Genehmigung entbürokratisieren
Bund legt Wiederaufbaufonds auf
Angesichts der Flutschäden hat die Bundesregierung einen nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Der Bund trägt davon allein zwei Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte des Bundes. Der Städte- und Gemeindebund hatte zusätzlich ein Wiederaufbau-Beschleunigungsgesetz vorgeschlagen.
„Die Situation in NRW und Rheinland-Pfalz zeigt uns, dass uns die Regelverfahren im Planungs- und Genehmigungsrecht sowie im Vergaberecht an die Grenzen des Machbaren für eine schnelle Hilfe bringen“, so HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Bund und Länder würden deshalb zurecht über eine entsprechende Optimierung und Verkürzung diskutieren. Diese müsse zusätzlich mit einer Handreichung, gerade für kommunale Auftraggeber, für eine rechtssichere Umsetzung unterlegt werden, so Müller. „Funktionale Ausschreibungen können jetzt ein Mittel der Wahl sein, um Infrastrukturen als Ganzes zu ersetzen oder neu zu bauen bis hin zu Brückenbauten in nur 20 Tagen.“
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