Autobahn GmbH macht Bau-Kapazitäten frei

Gemeinsam mit der Bauwirtschaft arbeitet die Autobahn GmbH des Bundes in konzertierter Aktion daran, die Straßeninfrastruktur in den Überschwemmungsgebieten wiederaufzubauen. Die Autobahngesellschafft des Bundes macht Kapazitäten frei, damit die Baufirmen vorrangig Flutschäden beheben können.

Hochwasserschäden: Autobahngesellschafft macht Baukapazitäten bei Baufirmen frei
Folgen des Hochwassers im Ahrtal: Gebäude, Straßen und Brücken sind zerstört oder stark beschädigt. | Foto: Staatskanzlei/Polizei RLP

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Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie arbeiten seit Beginn der Hochwasserflut vom 14. und 15. Juli gemeinsam mit der Autobahn GmbH zusammen, um die Hochwasserschäden in den betroffenen Hochwassergebieten zu beseitigen. Die teils völlig zerstörte Straßeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz muss so schnell wie möglich wieder instandgesetzt werden. Ein nicht unerheblicher Teil davon steht in der Baulast des Bundes, wie beispielsweise wichtige Bundesstraßen im Ahrtal. „Wir wollen den notleidenden Menschen vor Ort mit unseren hochmotivierten und einsatzbereiten Baufirmen schnell zur Hilfe kommen und die dringend benötigte Mobilitätsgrundlage zeitnah wiederherstellen", sagte dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Autobahngesellschafft schichtet Bauvorhaben um

Zunächst sollen provisorische Maßnahmen kurzfristig Abhilfe schaffen und Baumaßnahmen überhaupt erst ermöglichen. Hierfür werden Baukapazitäten bei den Baufirmen umgeschichtet: Teils werden andere Bauvorhaben der Autobahn GmbH zeitlich verlegt, teils werden Kapazitäten aus anderen Regionen im Bundesgebiet komplett verlagert. Die notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten unbürokratisch beschleunigt und Vergaben pragmatisch umgesetzt werden, hieß es vom ZDB, dem HDB und die Autobahngesellschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Länder richten Hochwasser-Notvergabe ein

Für Vergabeverfahren, die mit der Beschaffung von Leistungen für den Wiederaufbau und die Schadensbegrenzung an Infrastruktur und zur Beseitigung von Umweltschäden, die im Rahmen der Unwetterkatastrophe entstanden sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August die UVgO und den 1. Abschnitt der VOB/A ausgesetzt. Auch in Rheinland-Pfalz wurde das entsprechende Vergaberecht ausgesetzt. Die Vergabeerleichterungen sollen zunächst bis zum Jahresende gelten. Zur Beschaffung im Zusammenhang mit Hochwasserschäden hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 17. August ein Rundschreiben veröffentlicht, das auf die Anwendung der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb hinweist.

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Die schnell geschaffenen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen nutzt die Autobahn GmbH, um Bauunternehmen direkt beauftragen zu können. So laufen bereits Planungen für einen Brücken-Ersatzneubau für die A61 bei Swisttal, wo der Schießbach die komplette Fahrbahnbreite durchschnitten und zerstört hat.

Schäden beheben möglichst vor Wintereinbruch

Auch sonst arbeitet die Autobahn GmbH in Kooperation mit Gutachter- und Ingenieurbüros und Baufirmen mit Hochdruck an der Behebung der Schäden. Vor allem im Bereich der Niederlassung Rheinland laufen parallel Sondierungen des Untergrundes, Räumungs- und Abrissarbeiten sowie die Wiederherstellung von Fahrbahnen, Böschungen und Bauwerken. Dringend notwendig sei, so HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller, dass die größten Aufräumarbeiten und die Wiederherstellung der wichtigsten Infrastrukturen erledigt seien, bevor der Winter einbricht.

Hochwasserschäden an der Wupper: Der Wiederaufbau der Infrastruktur in den betroffenen Hochwassergebieten könnte Jahrzehnte dauern. | Foto: B_I/bb
Hochwasserschäden an der Wupper: Der Wiederaufbau der Infrastruktur in den betroffenen Hochwassergebieten könnte Jahrzehnte dauern. | Foto: B_I/bb

Planung und Genehmigung entbürokratisieren

Derweil hat die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) in einem Offenen Brief an Bundesinfrastrukturminister Scheuer und Bundesfinanzminister Scholz eine schnellere Planung und Vergabe in Notsituationen gefordert. Er begrüße zwar, dass der Bund für den Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur umfangreiche finanzielle Hilfe leisten wolle, so BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Nötig sei aber auch eine schnellere Planung, Genehmigung und unbürokratischere Vergabeverfahren. Der Wiederaufbau der Morandi-Brücke in Genua sei ein gutes Beispiel für einen pragmatischen Umgang mit Planung und Genehmigungsverfahren. Schon zwei Jahre nach ihrem Einsturz sei die neu gebaute Brücke freigegeben worden. Dabei gelte auch in Italien EU-Vergaberecht, so Gilka. Auch in Deutschland müsse nach einer solchen Katastrophe über Sonderregelungen im Planungs-, Genehmigungs- und Vergaberecht nachgedacht werden.

Bund legt Wiederaufbaufonds auf

Angesichts der Flutschäden hat die Bundesregierung einen nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Der Bund trägt davon allein zwei Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte des Bundes. Der Städte- und Gemeindebund hatte zusätzlich ein Wiederaufbau-Beschleunigungsgesetz vorgeschlagen.

„Die Situation in NRW und Rheinland-Pfalz zeigt uns, dass uns die Regelverfahren im Planungs- und Genehmigungsrecht sowie im Vergaberecht an die Grenzen des Machbaren für eine schnelle Hilfe bringen“, so HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. Bund und Länder würden deshalb zurecht über eine entsprechende Optimierung und Verkürzung diskutieren. Diese müsse zusätzlich mit einer Handreichung, gerade für kommunale Auftraggeber, für eine rechtssichere Umsetzung unterlegt werden, so Müller. „Funktionale Ausschreibungen können jetzt ein Mittel der Wahl sein, um Infrastrukturen als Ganzes zu ersetzen oder neu zu bauen bis hin zu Brückenbauten in nur 20 Tagen.“


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