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Flutkatastrophe NRW: Anwendung des Haushaltsvergaberechts ausgesetzt

Zur Beseitigung von Schäden, die durch das Unwetter vom 14./15. Juli 2021 entstanden sind, wird es in Nordrhein-Westfalen Vergabeerleichterungen geben. Dies geht aus einem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hervor.

Nachdem Rheinland-Pfalz zunächst bis zum Jahresende das Haushaltsvergaberecht aussetzt, zieht nun Nordrhein-Westfalen nach. Am 04. August 2021 folgt NRW mit einem gemeinsamen Runderlass dem Beispiel Rheinland-Pfalzes und setzt für Vergabeverfahren, die mit der Beschaffung von Leistungen für den Wiederaufbau und die Schadensbegrenzung an Infrastruktur, einschließlich Schiene, sowie für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden, die im Rahmen der Unwetterkatastrophe entstanden sind, die UVgO und die VOB/A 1. Abschnitt aus. Für Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes werden im Runderlass Hinweise zusammengefasst.

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Der Runderlass ist bereits in Kraft getreten und soll bis zum 31. Dezember 2021 gelten.

Den Runderlass können Sie hier nachlesen.

Quellen: vergabe.nrw*| B_I MEDIEN*


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