Schwing-Stetter rief den Gerichtsvollzieher

Wegen der Verletzung des europäischen Patentrechts hat Schwing-Stetter während der Bauma gegen einen Wettbewerber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Konkurrenzunternehmen soll eine von Stetter patentierte Technologie bei seinen Fahrmischern verwendet haben.

Fahrmischer: Schwing-Stetter rief den Gerichtsvollzieher
Auf der Bauma 2019 zeigte Schwing-Stetter unter anderem den Fahrmischer AM 10 EDrive: Die Mischtrommel kann hydraulisch über den Fahrzeugmotor oder über den Elektromotor betrieben werden. Auf der Baustelle läuft die Entladung elektrisch. Ob eine Komponente dieses Fahrzeugs betroffen ist, wurde nicht bekannt gegeben. | Foto: BB_BI

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Mit der einstweiligen Verfügung wurde dem Mitbewerber untersagt, seine mit dieser Technologie ausgestatteten Produkte weiter auf der Bauma auszustellen. Die Untersagungsverfügung richte sich an einen Hersteller aus dem europäischen Ausland und betreffe eine Komponente zu den Fahrmischern aus den Stetter-Produktlinien, teilte Schwing-Stetter auf Anfrage mit.

Am Freitag Mittag kam der Gerichtsvollzieher

Der Anordnung, die Fahrzeugkomponente sowie sämtliche Fahrzeuge, in denen sie verbaut wurde, bis zum Freitagabend vom Ausstellungsstand zu entfernen, sei der Wettbewerber im Rahmen des gesetzten Zeitfensters nicht nachgekommen. Zu den Namen des Wettbewerbers und der betroffenen Fahrzeugkomponente wollte das Unternehmen vorerst keine Details nennen.

Die einstweilige Verfügung ist zeitlich nicht befristet. Das bedeutet, der betroffene Fahrmischer darf in dieser Form deutschlandweit nicht mehr verkauft und auch nicht beworben werden. Man wolle weitere rechtliche Schritte ausschöpfen, hieß es von Schwing-Stetter.

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