Vergaberecht

Vergaberecht

Als Vergaberecht werden alle Vorschriften und Regeln bezeichnet, die öffentliche Auftraggeber z.B. Bund, Länder und Kommunen – oder auch andere Auftraggeber (z.B. beim Erhalt von öffentlichen Zuwendungen) – beim Einkauf von Produkten und Leistungen beachten müssen. Im Jahr 2016 wurde das Vergaberecht reformiert.

➡ Ein Übersicht zum Vergaberecht finden Sie hier.

Das Vergaberecht beinhaltet die Gesamtheit der Vorschriften und Regeln, die für die öffentliche Auftragsvergabe auf nationaler und europäischer Ebene verbindlich sind und bietet öffentlichen Auftraggebern Handlungshinweise zu Vergabeverfahren und zeigt auf, wie Aufträge in den Bereichen Bauleistung, Lieferleistungen und Dienstleistung zu vergeben sind. Dazu gehören die Gesetze des Bundes, der Länder, Verordnungen und Vergabeverordnungen. Das Vergaberecht soll dafür sorgen, dass ein fairer Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen mit öffentlichen Mitteln stattfindet. Deshalb gil bei öffentlichen Beschaffung das Diskriminierungsverbot. Zudem sollen die Regelungen des Vergaberechts dafür sorgen, dass die Auftraggeber wirtschaftlich beschaffen.

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Das Vergaberecht besteht in Deutschland besteht aus folgenden Regelungen und Verordnungen:

Die Vergabeverordnung bildet dabei die Grundlage des Vergaberechts. Welche Verordnung oder Regelung angewandt werden muss, hängt von der zu vergebenen Leistung und dem geschätzten Auftragswert ab.

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