Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergabewesens

Das Vergaberecht soll sich verändern. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu einer öffentlichen Konsultation zum Thema “Transformation des Vergaberechts” aufgerufen.

Die derzeitige Regierung hatte im Koaltionsvertrag vereinbar, das Vergaberecht zu modernisieren. Ideen und Vorschläge sollen nun aus der Praxis mithilfe der Konsultation gesammelt werden.
Die derzeitige Regierung hatte im Koaltionsvertrag vereinbar, das Vergaberecht zu modernisieren. Ideen und Vorschläge sollen nun aus der Praxis mithilfe der Konsultation gesammelt werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, der 2021 geschlossen wurde, wurde das Ziel festgelegt, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, professioneller zu gestalten, zu digitalisieren und zu beschleunigen.

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Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ zu entwickeln, gleichzeitig soll sie rechtsicher und verbindlich sein. Außerdem sollen VVergabeverfahren schneller durchgeführt und eine Mindestquote für klimafreundliche Produkte erfüllt werden.

2016 wurde das Vergaberecht mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz reformiert, um die EU-Vergaberichtlinien umzusetzen. Trotz der Reform ist das Vergaberecht komplex geblieben, was zu Herausforderungen für Auftraggeber als auch Auftragnehmer führt. Damit sich dies in Zukunft ändert, soll das Vergaberecht praxisorientiert transformieren. Öffentliche Auftraggeber sollen eine Vorbildfunktion hinsichtlich einer sozial-ökologischen und digitalen Veränderung sein. Auch die Förderung von Innovationen soll stärker in den Vordergrund gerückt werden. Mit der Reform wird auch ein Abbau der Bürokratie angestrebt.

Damit es eine praxisorientierte Reform wird, hat das BMWK zu einer öffentlichen Konsultation aufgerufen. Organisationen, Unternehmen sowie Verbände können während des öffentlichen digitalen Konsultationsverfahren Einschätzungen und Ideen zur Veränderung des Vergabewesens einreichen.

Abgefragt werden Ideen und Vorschläge zu fünf Aktionsfeldern:

  • Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung,
  • Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung,
  • Digitalisierung des Beschaffungswesens,
  • Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren,
  • Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen.

Auch öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber dürfen sich dabei einbringen.

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Die Antworten werden dann in der Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen und der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes eingebracht.

➡ Bis zum 14. Februar 2023 besteht noch die Möglichkeit an der Konsultation teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | B_I MEDIEN


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