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Konjunkturpaket gibt Anreiz zum Flottentausch

Die Bundesregierung setzt sich bei EU-Kommission für ein befristetes, europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge ein. Damit soll die Anschaffung schadstoffarmer Schwer-Lkw der neuesten Abgasstufe Euro 6 gefördert werden.

Konjunkturpaket gibt Anreiz zum Flottentausch
Wer seinen Euro-3- oder Euro-4-Laster gegen einen Euro-6-Nachfolger tauscht, soll eine Finanzspritze von 10.000 Euro bekommen, noch mehr gibt’s beim Wechsel von Euro-5-Lkw. | Foto: Quatex

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Der Plan sieht vor, beim Austausch von Euro-5-Lkw einen staatlichen Zuschuss von 15.000 Euro zu zahlen. Wer einen alten Euro-3- oder Euro-4-Laster abgibt, darf beim Kauf eines Euro-6-Nachfolgers auf eine Finanzspritze von immerhin 10.000 Euro hoffen. Entsprechende Anreize schlägt die Bundesregierung in ihrem milliardenschweren Konjunkturprogramm vor. Das insgesamt 130 Milliarden schwere Konjunktur- und Zukunftspaket besteht aus 57 Einzelmaßnahmen, von dem unter anderem auch die Transport- und Logistikunternehmen profitieren sollen. Damit will die Politik die Wirtschaft nach dem Corona-Shut-Down wieder in Schwung bringen. Auf nationaler Ebene soll es über das bestehende Förderprogramm für CO2-arme Lkw hinaus weitere Kaufanreize für Nutzfahrzeuge geben. Details dazu sind bislang noch nicht bekannt.

Zudem liegt die Förderung von E-Mobilität im Fokus. Ein „Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungsprogramm“ soll die alternativen Antriebe bei private wie auch kommunale Betreiber fördern. Flottenbetreiber profitieren beispielsweise auch von den steuerlichen Investitionsanreizen in Form von einer degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA. Ferner soll es in den Jahren 2020 und 2021 für bewegliche Wirtschaftsgüter maximal 25% Abschreibung pro Jahr geben. Viele weitere Schritte sollen die Belastung reduzieren und die Liquidität erhöhen.

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Wer durch die Coronakrise unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten ist, dem will der Bund schnell wieder auf die Beine helfen und den Neustart nach der Insolvenz erleichtern. Dazu ist ein Entschuldungsverfahren für natürliche Personen geplant, dass auf drei Jahre verkürzt ist. Von der befristet abgesenkten Mehrwertsteuer sollen hingegen alle profitieren. Ab 1. Juli bis Ende Dezember dieses Jahres sinkt der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16% und für den ermäßigten Steuersatz von 7 auf 5%. Der Finanzbedarf liegt dafür bei etwa 20 Milliarden Euro.


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