Das sind die Lohnerhöhungen bis 2027
Der neue Entgelt-Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe bringt den Beschäftigten und den Auszubildenden mehr Geld. Er hat eine Laufzeit von 36 Monaten und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2024, wobei der April als Nullmonat gezählt wird.
Die Tarifeinigung ist nach fast vier Verhandlungsmonaten in trockenen Tüchern. Am 14. Juni haben die Arbeitgeber den gemeinsam ausgearbeiteten Tarifvorschlag angenommen. Damit erhalten die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe erhalten in den nächsten Jahren deutlich mehr auf ihrer Gehaltsabrechnung.
Der Tarifabschluss gliedert sich in drei Stufen:
1. Stufe: Zum 1. Mai 2024 werden die Löhne und Gehälter um 1,2 Prozent im Westen angehoben, im Osten wie auch für alle in der Lohngruppe 1 um 2,2 Prozent. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass dieser Festbetrag in der Entgelttabelle festgehalten und bei zukünftigen Tariferhöhungen ebenfalls berücksichtigt wird. Er ist also nicht nur eine einmalige oder vorübergehende Zahlung, sondern ein dauerhaftes Element des Gehalts. Der Betrag von 230 Euro wird nicht separat Betrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, sondern auf den Stundenlohn umgerechnet. Für gewerbliche Arbeitnehmer bedeutet dies eine Anpassung des Stundenlohns um den entsprechenden Anteil des Festbetrags.
2. Stufe: Ab dem 1. April 2025 gibt es eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 Prozent im Westen und 5 Prozent im Osten sowie für die Lohngruppe 1.
3. Stufe: Ab dem 1. April 2026 erhalten alle Lohn- und Gehaltsgruppen im Westen eine Lohnerhöhung um 3,9 Prozent, zugleich werden die Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebietes West angehoben.
Insgesamt hat der neue Entgelt-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe eine Laufzeit von 36 Monaten, nämlich vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027. Dabei gilt der April 2024 als Nullmonat.
Die Lohnerhöhungen im Bauhauptgewerbe bis 2027 im Überblick
Lohnerhöhung | Tarifgebiet West | Tarifgebiet Ost | Lohngruppe 1 |
ab 1. Mai 2024 | + 1,2% | + 2,2% | + 2,2% |
+ monatl. 230 Euro | + monatl. 230 Euro | + monatl. 230 Euro | |
1. April 2025 | + 4,2% | + 5,0% | + 5,0% |
1. April 2026 | + 3,9% | wie West |
Tarifvertrag sieht höhere Ausbildungsvergütungen vor
Auch die Auszubildenden bekommen mehr Geld. Entsprechend zu den Entgelterhöhungen werden ab dem 1. April 2026 die Ausbildungsvergütungen im Tarifgebiet West um 3,9 Prozent erhöht und bundesweit vereinheitlicht. Zunächst gibt es ab sofort für alle im ersten Ausbildungsjahr einheitlich 1.080 Euro. Ab dem 1. Mai 2024 sieht der Tarifvertrag für Bau-Azubis Lohnerhöhungen vor, über die wir in folgender Tabelle einen Überblick geben:
Im Bau kennen wir uns aus!
Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.
Gleich abonnieren!
Auszubildende | Lehrjahr | West | Ost |
gewerblich | 1. AJ | 1.080 | 1.080 |
2. AJ | 1.300 | 1.200 | |
3. AJ | 1.550 | 1.450 | |
4. AJ | 1.650 | 1.550 | |
technisch-kaufmännisch | 1. AJ | 1.080 | 1.080 |
2. AJ | 1.200 | 1.100 | |
3. AJ | 1.450 | 1.350 |
(*Quelle: Baugewerbeverband Niedersachsen)
Lesen Sie auch:
Neueste Beiträge:
Meistgelesene Artikel
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?
Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
Verwandte Bau-Themen:
Top Bau-Themen:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.