Wertgrenzenübersicht Bund/Bundesländer aktualisiert
Die Auftragsberatungsstellen haben die Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen für die öffentliche Beschaffung aktualisiert.
Öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte sind grundsätzlich in einer Öffentlichen Ausschreibung(nach UVgO gleichrangig auch als Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) zu vergeben. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen kann die Vergabestelle auf diese Regelverfahren verzichten und eine Beschränkte Ausschreibung bzw. eine Freihändige Vergabe (UVgO: Verhandlungsvergabe) durchführen.
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Die jeweiligen Wertgrenzen werden in sog. Wertgrenzenerlassen der Bundesländer festgelegt. Die in den Ländern geltenden Wertgrenzen weichen z.T. erheblich voneinander ab.
Wertgrenzenübersicht 2018
Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland veröffentlichen regelmäßig eine aktuelle Übersicht über die in Bund und Ländern geltenden Wertgrenzen für die öffentliche Beschaffung. Sie enthält auch Hinweise auf die jeweiligen Veröffentlichungspflichten und Links auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen.
Kürzlich wurde diese Übersicht erneut aktualisiert (Stand: 14.03.2018)
Hier geht es zur neuen Fassung der Übersicht
(Quelle: Handelskammer Hamburg) | B_I MEDIEN
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