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Thüringen: Erleichterte Auftragsvergabe verlängert

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Thüringen hat die Verlängerung der erleichterten Auftragsvergabe bis zum 30. Juni 2023 bekanntgegeben.

Mit der Verlängerung wird auf die noch immer anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie reagiert.
Mit der Verlängerung wird auf die noch immer anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie reagiert.

Damit werden die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Erleichterungen im Thüringer Vergabegesetz ein weiteres Mal verlängert. Wie in den meisten Bundesländern hatte auch Thrüringen im April 2020 vergaberechtliche Erleichterungen eingeführt. Die damals angehobenen Wertgrenzen werden nun auch weiterhin bis zum 30. Juni 2023 gelten.

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Wolfang Tiefensee, Wirtschaftsminister in Thüringen, sagte dazu: „Die Corona-Krise hat ein erhebliches wirtschaftliches Nachbeben ausgelöst, das bis heute spürbar ist – etwa in Form von Lieferkettenunterbrechungen, Rohstoffmangel und Preissteigerungen.“

Weiterhin können Bauaufträge bis zu einem Nettoauftragswert von 3 Millionen Euro über eine Verhandlungsvergabe oder eine Beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Liefer- und Dienstleistungen können über eine Verhandlungsvergabe oder eine Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Nettoauftragswert von 215.000 Euro beschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in Thüringen | B_I MEDIEN


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