Nordrhein-Westfalen: Erneute Verlängerung Coronaerlass und Investitionsbeschleunigung
In Nordrhein-Westfalen wurden die Landesregelungen zur vereinfachten Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie erneut verlängert.
Die Runderlasse “Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2” bzw. “Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen” wurden mit Wirkung zum 31.12.2020 bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert. Dies gaben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie bekannt.
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Eine erneuerte konsolidierte Fassung wird in Kürze zur Verfügung gestellt.
Hier geht es zu den Änderungserlassen:
- Änderungserlass Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
- Änderungserlass Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen
(Quelle: vergabe.NRW) | B_I MEDIEN
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