Weitere Bundesländer verlängern Corona-bedingte Vergabeerleichterungen
Im Rahmen der Corona-Pandemie haben weitere Bundesländer die Erhöhung der Wertgrenzen verlängert, um die Beschaffung von Liefer-, Dienst-, und Bauleistungen zu vereinfachen.
Die damit geschaffenen Erleichterungen gelten vor allem für medizinische Bedarfsgegenstände und auch für Gegenstände oder Bauleistungen für die medizinische Versorgung. Hinzukommen öffentliche Aufträge die, – als Maßnahmen zur Erhaltung des Dienstbetriebes eingesetzt werden – auch erleichtert vergeben werden sollen. Dazu zählen z.B. Homeoffice-Arbeitsplätze.
In folgenden Bundesländern wurden Verlängerungen vorgenommen:
Bayern: Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen ab 01. Januar 2021
Für staatliche Auftraggeber gibt es als Reaktion auf die anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie wesentliche Änderungen in der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA).
Die Staatsregierung hat für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in Bezug auf die Corona-Pandemie folgende Wertgrenzen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert:
- Direktauftrag bis 25.000 Euro für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung)
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe sind unterhalb der EU-Schwellenwerte ohne weitere Begründung zulässig.
Zuvor wurde die Erhöhung der Wertgrenzen bis zum 31.12.2020 angesetzt. Die konsolidierte Fassung der VVöA finden Sie hier.
Saarland: Corona-bedingte Vorschriften bis zum 30.06.2021 verlängert
Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben wurden zur Bewältigung der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 verlängert. Zuvor wurde die Erhöhung der Wertgrenzen im April 2020 bis zum 31.12.2020 festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sachsen-Anhalt: Wertgrenzen für Vergaben bleiben bis zum 31.12.2021 erhöht
Auch in Sachsen-Anhalt hat man sich auf eine Verlängerung der Wertgrenzerhöhung geeinigt. Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann sagte dazu: “Einfachere Vergaben haben sich in den vergangenen Monaten als ein wichtiger Baustein erwiesen, um Industrie, Handel und Handwerk in der Corona-Pandemie zu unterstützen.” Die Verordnung trat am 13. Mai 2020 in Kraft und wurde nun bis zum 31.12.2021 verlängert.
Den Beschluss können Sie hier lesen.
Thüringen: Erhöhung der Wertgrenzen für erleichterte Verfahrensarten bis 31.12.2021 verlängert
Durch die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Befristung der Wertgrenzerhöhung bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Vierte Änderung ermöglichte seit dem 03. April eine befristete Erhöhung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für die Anwendung bestimmter erleichterter Verfahrensarten bis zum 31.12.2020.
Die Änderungen der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.
Rheinland-Pfalz: Verlängerung vergaberechtlicher Erleichterungen zur Konjunkturförderung
Am 29. Juni 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz mit einem Rundschreiben die Auftragswertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändige Vergabe deutlich angehoben. Dies dient der Beschleunigung von Investitionsvorhaben des Landes und der Kommunen des Bundeslandes. Zunächst war das Rundschreiben bis zum 31.12.2020 befristet. Am 11.12.2020 verlängerte man die Geltungsdauer bis zum 31.12.2021. Für Bauleistungen nach VOB/A ist eine beschränkte Ausschreibung bis zu 1,0 Mio. (Euro) (ohne Umsatzsteuer) möglich, eine freihändige Vergabe ist bis zu 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zugelassen. Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A können bis 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beschränkt oder freihändig vergeben werden. Die Regelungen für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte bleiben unberührt.
Das Rundschreiben können Sie hier lesen.
Über die Verlängerungen der Corona-bedingten Vergabeerlasse in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits berichtet.
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Quellen:
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Land Saarland
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz | B_I MEDIEN
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