Thüringen erhöht Wertgrenzen
In Thüringen gelten vom 03. April 2020 bis 31. Dezember 2020 erhöhte Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen.
Mit der 4. Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden die Wertgrenzen nach der vorgenannten Thüringer Verwaltungsvorschrift erhöht. Die erhöhten Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen in Thüringen gelten ab dem 03. April 2020 und können zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020 Anwendung finden.
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Derzeit geltende Wertgrenzen
Für Vergabeverfahren, die im Zeitraum vom 03. April 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnen, wurden folgende Wertgrenzen für die Anwendung der Beschränkten Ausschreibung bzw. Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe festgelegt:
Bauleistungen:
- Geschätzter Gesamtauftragswert bis einschließlich 3.000.000 EUR Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Geschätzer Gesamtauftragswert bis einschließlich 3.000.000 EUR Freihändige Vergabe
(Wertgrenzen gelten auch bei der Vergabe von Bauleistungen zu Wohnzwecken)
Liefer- und Dienstleistungen:
- Geschätzter Auftragswert < 214.000 Euro (EU-Schwellenwert) -- > Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Auftragswert < 214.000 Euro (EU-Schwellenwert) -- > Verhandlungsvergabe
(Quelle: Land Thüringen) | B_I MEDIEN
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