Direktauftrag

Direktaufträge sind Aufträge öffentlicher Auftraggeber, die nur bei einem bestimmten Auftragswert direkt an Unternehmen vergeben werden dürfen.

Direktauftrag

Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge für Leistungen direkt erteilen, wenn der Auftragswert voraussichtlich 1000 € (ohne Umsatzsteuer) nicht überschreitet. Grundlage für einen Direktauftrag sind die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ein Vergabeverfahren für einen so geringen Auftragswert widerspricht diesen Grundsätzen. Bei einem Direktauftrag – anders als bei einer Direktvergabe – handelt es sich im eigentliche Sinne nicht um ein Vergabeverfahren. Trotzdem gilt das Prinzip der Gleichbehandlung. Öffentliche Auftraggeber sollen bei Direktaufträgen regelmäßig die Unternehmen wechseln, um keines zu bevorzugen.


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